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Hundert sechs und sechzigster Theil, welcher d. Art. Staatsverwaltung bis Staatswirthschaft enth.
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Staatsverwaltung. 329

verdunkelte; vielleicht auch die großen Ansprüche, diein den Augen des bloßen Philosophen sehr vernünftigerscheinen, die aber in den Augen des Hofmannes, desMannes von Stande und von Geburt überspanntscheinen können." — So fiel Calonne, und so sindviele Minister gefallen, weil sie ungleichartige Kräftenicht zu vereinigen vermochten, weil sie die sich ihnenentgegen sehenden Elemente nicht bekämpfen konnten.Der Staatsminister Gr. v. W. sagt: „Die Weltverzeihet eher kleine Fehler, als große Verdienste; wie oftist nicht das Erhabene lästig, dagegen sind negativeQualitäten fast Tugenden in diesem Verhältnisse. Sowird der lebhafte Verstand vom großen Haufen geschäht,der durchdringende gefürchtet, und der erhabene ver-folgt," — Lieberblickt man nun den Geschäftsgangund die Geschäftsführung in der Staatsverwaltungnach den Prinzipien deS herrschenden Zeitgeistes, somöchten wohl hin und wieder noch viele Mängel inden einzelnen Staatszweigen hervortreten, welche einerAbhülfe bedürfen, und sie auch fordern; allein immernoch durch andere Bewegungsgründe zurückgehaltenwerden, hie im Ganzen der Verfassung und Verwaltungliegen, und hierin bei allen Anfechtungen Schuh fin-den. Die meisten Klagen, die noch immer in der Staats-verwaltung vielerStaaten vorkommen, betreffen den Ge-schäftsgang und die Geschäftsführung der Justiz, unddarin vorzüglich die Verzögerung und Verschleppungder Prozesse, welches Uebel man vornehmlich in derschriftlichen Verhandlung durch Advokaten, der Ver-schickung der Akten durch Dicasterien, der Vervielfäl-tigung der Urtheile, der Mehrheit der Instanzen, derLange der Fristen, der Saumseligkeit in Ansehung derLegitimationen, in den Schwierigkeiten bei Anschaf-fung der Urkunden, und in der zu späten Einsendungder Zeugen-Rotul finden will; und diese Verzögerun-gen kommen nicht allein bei dem Civil-, sondern auch