Band 
Hundert sechs und sechzigster Theil, welcher d. Art. Staatsverwaltung bis Staatswirthschaft enth.
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Staasverwaltung. 331

Bittschrift überreicht worden, sogleich verhört werde,und ertheilen Sie mir Nachricht, in wie weit er schul»big ist. Ist er eS gar nicht, so muß ich schon einmalin Ihre Verbindlichkeit treten und so viel gut zumachen suchen, als ich kann, da hier mehr aus altemSchlendrian, als aus Bosheit des Herzens gefehltworden." — Es wird hierbei noch gemeldet, Laß dieeingereichte Bittschrift sich auf die Unschuld des In»haftirten, welche mit Gründen darin dargelegt worden,bezogen, und es sich auch bei dem nochmaligen Ver»höre in der Untersuchung gefunden habe, daß er un-schuldig war, und dieserhalb gänzlich freigesprochenwurde? Auf welche Art ihn aber der Fürst entschä-digte, habe man nicht erfahren können, wahrscheinlichaber sey eö so geschehen, daß es den Ruhm des gerech-ten Fürsten, wenn man es wüßte, vermehren würde.Auch soll dieser Fürst sich noch dieses Vorfalls wegenzu seinem Justiz-Minister geäußert haben: „LesenSie hier dieses, und trauern Sie mit mir, daß inmeinemLande, wo ich so strenge Gerechtigkeit wünsche,noch solche Ungerechtigkeiten vorgehen können. Ichbitte Sie nunmehr hauptsächlich Ihr Augenmerk aufdie Gefängnisse zu richten. Es ist ein grausames Ge-schick, seine Freiheit mit Recht entbehren zu müssen,aber unschuldig sie sich geraubt sehen, das muß denMenschen zur Verzweiflung bringen. Es muß dar-über der Himmel zürnen, zu dem der Gefangene seineSeufzer, seine Thränen schickt, und wem fällt hier dieSchuld zur Last, als dem Fürsten, der eine so schlechteJustiz in seinem Lande duldet. Ich empfehle Ihnenalso alle diese Unglücklichen auch als meine, obgleichübelgerathene, Kinder. Sehen Sie mit darauf, daßsie nicht zu hart gehalten und behandelt werden. DieSeele ist durch den Mangel ihrer Freiheit drückend ge-straft; den Leib zu strafen, zu martern habe ich keineRechte. Herr bin ich über ihr Leben, aber nicht über