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Hundert sechs und sechzigster Theil, welcher d. Art. Staatsverwaltung bis Staatswirthschaft enth.
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338 Staatsverwaltung.

Stalum einer weitläufigen und verwickelten Sachsenthielten, wo alles passend und concentrirt vorgetra.gen sey, wo das Ablesen dieser Akten nöthig wurde, wkitein Auszug daraus nicht möglich gewesen wäre, ohnenicht etwas dabei zu verlieren, weil die Sähe darin klar,nervigt und substantiöö waren; allein es kämenauch mitunter ganze Wälzer vor, welche Bände aus.machten, in welche man sich untertauchen müsse,um ein Korn Wahrheit zu finden, man müsse sichdie Augen fast trübe sehen, ehe man erst wisse, waseigentlich der Schreiber haben wolle. Die Ursacheliege theils an den Partheien und deren Advoka-ten, theils auch an den Prokuratoren. Die schlimmstenund schlechtesten Sachen würden gemeiniglich in dieweitläustigsten Schriften eingekleidet. Der Referenthabe daher nöthig, bei jeder Schrift einen Auözug zumachen, welcher die halbe Zeit einer Definitiv-Rela«tion fortnähme; es komme also langsamer zum Vor«trage, und der Theil, welcher Unrecht habe, gewinnedabei Zeit, und durch die Zeit oft die Sache selbst.Die Neigung, eine böse Sache zu verdecken oder zu um-hüllen, lasse sich nicht ausrotten, wohl aber verhüten,daß dieser Kunstgriff weniger häufig angewandt wer.den könne. In den Staaten, wo viele Advokaten zurPraxis zugelassen würden, da werde man auch im-mer dieses Uebel finden; denn da diese Leute von ihremGewerbe leben müßten, so würden sie auch immersuchen, um viel zu verdienen, ihre Schriften nach derEllenlänge zu machen; da die meisten Partheien vonder Gerechtigkeit und der guten Ausführung ihrerSache eben so urtheilten, als der gemeine Mann voneinem wohlgenährten Körper auf die physische Ge-sundheit desselben schließe. Auch auf die Prokurato-ren komme sehr viel an, wenn dieses erfahrene Männerwaren, die eine tiefe Kenntniß des Rechts besäßen;denn da sie die erhaltenen Materialien zu einem Pro-