388 Staatsverwaltung.
schnelleren Rechkslauf ihrer Sache ersetzt werde. DasPräsidium habe nicht immer die Zeit, die ihm über-gebenen Schriften anzusehen und zu prüfen. DieserZweck könnte aber dadurch erleichtert werden, wenn(Exhibita in Appellations- und Revisionöfällen alleinausgenommen) dasselbe zu verordnen für gut fände,daß künftig alle Exhibenda an den freien Tagen indem dazu bestimmten Gerjchtszimmer übergeben, unddaselbst durchgesehen und geprüft würden, und nachBefinden der Umstände den Prokuratoren brovi manu,ehe sie Theile der Akten werden, zuerst mit einer Er-mahnung und Zurechtweisung zurückgegeben, und imNichtbesserungöfall sie zwar zu präsenkiren; aber dannauf die Anzeige des Referenten von dem Kollegiumselbst Lurch ein öffentliches Conclusum ahnden zu las-sen, und helfe auch dieses nichc, mit Strafen ohneAnsehen der Person vorzugehen. Bei dem Vortrageder Sachen im Kollegium selbst sollte ebenfalls eineangemessene Kürze Stakt finden; allein man wendethier ein: l) Daß, da die Talrntc verschiedentlich aus-getheilt seyen, und man nicht eine scharfe, gleich indas Wesen einbringende Beurtheilungskraft, einenschnellen praktischen Ueberblick, nebst der daher entste-henden körnigen Kürze der Schreibart, von Jedem for-dern könne, so könnten daher auch die Abkürzungennicht überall Statt finden. 2) Könne man nicht im-mer so kurz seyn, als man es selbst oft wünsche; dennbei einem mit dem größten Fleiße, der größten Treueund Pünktlichkeit gehaltenen Vortrage, sey es immernoch zweifelhaft, ob er deutlich genug wäre, um vonallen Mitgliedern des Rathskollegiums genugsam ge-faßt worden zu seyn, um dadurch die richtigstenSchlüsse und Sprüche zu erhalten; und 3) sehe manden wichtigsten Grund in die Verschiedenheit der Be-griffe und Beurkheilungskräste, nach welcher demEinen dieser, dem Andern ein anderer Umstand oder