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wenn die Partheicn keine andern, als die ordnungs-mäßigen Sähe, z. B. Libelle, Exceptionen, Repliken,Dupliken, überreichen dürfen, und wenn in diesen einjeder Theil und Punkt des Prozesses nach Vorschriftder Gesetze berührt werden muß, als Legitimationen, dila-torische Exceplionen, insonderheit aber die ibülis 6<>nte8-lution, als wodurch in der Direktion des Prozesses, derVerzögerung«« und Chikanensucht, am kräftigsten vorge-beugt und die Sache zum baldigen glücklichen Schlüssegebracht werde. Nicht nur die Rubra aller solcherProzeßschriften müßten hiermit übereinkommen, son-dern auch der Inhalt müßte dasjenige liefern, was dasRubrum verspräche. Finde der Referent oder Dirigentdes Prozesses hierin einen oder den andern Defekt, somüsse er ohne Anstand die Partheien zurecht weisen,sonst paarten und pflanzten sich die Unordnungen fort,und er habe am Ende einen verwirrten Strang zu ent-wickeln, welcher ohne Mühe ablaufen würde, wenn ersich nicht durch die Schuld des Referenten verschlungenhätte. Alle Anzeigen, weitere Vorstellungen, Suppli-kalionen rc. müßten aber wegfallen, weil man hierun-ter olle nur ersinnliche Rabulistische Abspränge verber-gen könnte. Wann sich aber ein Fall ereignete, wo außerden ordnungsmäßigen Hauptsätzen eine Handlungüber einen Incident-Punkt nothwendig werde, wiez. B. bei Attentaten, Innovationen, Arrestsgesuchen rc.,so müsse doch eine solche Handlung kurz, bescheiniget,in rudi o ot ui^ro bestimmt, und vollständig seyn, undbesonders sey ohne üble Folgen nicht zu gestatten, daßdergleichen Incident-Punkte den Hauptsätzen mit ein-verleibt würben, sondern sie müßten sofort vorgetragenwerden, damit nicht die Hauptsache durch den Neben-punkt, oder dieser durch jene leide und aufgehalten werde.Wenn die Pattheien durch ein Jnterlocut zu etwas,welches in die Direktion des Prozesses einschlägt, an-gewiesen seyen, so wäre höchst nöthig darauf zu sehen,