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Hundert sechs und sechzigster Theil, welcher d. Art. Staatsverwaltung bis Staatswirthschaft enth.
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-360 Staatsverwaltung.

noch die Aufsäße ihrer Büreauchefs, einem Schulmei-ster gleich, corrigiren mußten, sowohl mosten Styl unddie Wendung in der Schreibart, als auch die Recht-schreibung anging, und diese Unwissenheit in mehre-ren Departements ging noch bis auf die RegierungNapoleons über, unter dem sie sich aber nach undnach verlor. Hauptsächlich fanden sich diese Mängelin den Polizei-Büreaus, deren Beamten nicht einmaldas Mechanische ihres Geschäfts kannten, und die sichbei ihnen meldenden Fremden von einem Bureau zumandern schickten, wenn sie gleich bei dem sich zuerst ge.meldeten ganz recht waren, welches oft daher kam, daßsie nicht einmal lesen konnten; welchem Uebel jedochspäterhin, wie schon bemerkt worden, abgeholfenwurde. Dergleichen Mängel fand man in dem öf-fentlichen Geschäftsgänge Deutscher Staaten nur sel-ten, dagegen eine Steifheit und Schwerfälligkeit inbeinahe allen Formen, so daß es schien, als wenn die-ser pedantische Zuschnitt in der Geschäftsführung meh-rerer Staaten, so recht erfunden sey, um die Menschenzu Maschinen zu machen. Schiller sagt in denHören: „Der Staat geht darauf um, das einzelneconcrete Leben zu vertilgen, damit das Abstracte desGanzen sein dürftiges Daseyn friste, und ewig bleibter seinen Bürgern fremd, weil das Gefühl ihn nir-gends findet." Und Schiller möchte hier Recht ha-ben, wenn der Beamte bloß an die Formen gebundenwäre, und nicht zur freien Selbstthätigkeit kommenkönnte; allein so ist dieses gewiß nicht die Absicht derRegierungen, sondern bloß eine dem Geschäftsmanne,dem Beamren anklebende Gewohnheit, die zuletzt Formgeworden ist, weil sie von oben herab befolgt wurde,und so wurde das Ganze gleichsam stillschweigend alsein Gesetz anerkannt und angenommen, so daß sich dieHerrscher zuletzt selbst dagegen erklären und Verord-nungen dieserhalb erlassen mußten. Nach dem Raths,