Staatsverwaltung. 361
aktuar Merbach*) muß jedes Produkt des Staats-dienstes einen reellen Werth für das Leben haben, in-dem es einen der Ansprüche befriediget, die das Lebenzur Beförderung oder Erhaltung seiner freien ungehin-derten Regsamkeit an die StaatSanstalt zu machenhat. Hieraus fließen folgende Sähe: daß die unseligeRivalität der Behörden gehindert und die Geschäfts-zweige zweckmäßig getrennt werden müssen; eö mußein Verhältniß zwischen dem Werthe des Produktsund dem Aufwende an Zeit und Kraft vorhandenseyn; bald muß Vieles und zur rechten Zeit Alles ge-schehen; es muß ein verständiger Unterschied zwischendem Gewöhnlichen und dem Außerordentlichen ge-macht, und als freie, selbstthätige, sittlich« Wesenmüssen die Staatödiener geachtet werden. DieserSchriftsteller sagt: „ Der Beobachter des wirklichenLebens kann die Erfahrung machen, daß man diesesGrundgesetz des Geschäftsganges (das nothwendigeFahrenlassen von Formen und Gesehen bei dem Ein-tritts neuer, mit ihnen unverträglicher Verhältnisse)hier und da kaum zu ahnen scheint. Da staunt manvor der Möglichkeit, daß es einer fremden Gewalt ein-fallen könnte, sich an dem Heiligthume alter, ceremo-niöser und schwerfälliger Formen zu vergreifen; dazittert man vor Furcht und Verlegenheit, ein neues,noch nicht da gewesenes dringendes Geschäft zu einerandern Zeit und Stunde, in einer andern Gestalt,als die Vorfahren gewohnt waren, anzugreifen; daweiß man sich nicht in die Umgebungen zu finden, undtadelt wohl den, der, das Außerordentliche begreifend,eine außerordentliche Maaßregel nach eigenem Sinnwählte. Diese Stumpfheit, dieser Mangel an Sinn
*) Entwickelung dcS inneren WescnS öffentlicher GeschäftSvorträqe,gegründet auf die Natur der Mittheilung uns aus die allgemeinen Grund-sätze dc» Staatsdienste» und des öffentlichen Geschäftsganges von I oh.Ban. Metdach. ?eipzig, ISI.t.