362 Staatsverwaltung.
für das Neue und Außerordentliche, diese Unbehülf-lichkeit, den Geschäftsgang nach dem Bedürfnisse derZeit aus dem gewöhnlichen Geleise herauszureißen, istes vorzüglich, woran in unsern Tagen manche Admi-nistrationen entweder schon wirklich gescheitert, oderder Gefahr zu scheitern so nahe gebracht worden sind,daß nur die mitleidige Geduld derer, in deren Machtes stand, sie zu vernichten, dieselben erhalten hat. Woeine solche Indolenz herrscht, da sehen sich die niedernBehörden von den Hähern, das Volk von seinen Obrig-keiten und Führern im Augenblicke der Noth verlassen,die Verwaltung gleicht einem todten Leichnam, dieOrdnung löst sich auf, und das Leben tritt entweder inseiner ungebundenen Freiheit hervor, hilft sich, wie eskann, oder eine fremde Gewalt ergreift selbst die Zü-gel, die ihr die Ohnmacht der einheimischen constitu-tionellen Behörden zu überlassen genöthiget ist." DaSstrenge Festhalten an irgend einer alten Form ist al-lerdings gut, wenn der Staat, und mit ihm die Ver-waltung »ic eine Umwandlung zu befürchte» hätte, wenn
sie auf die Ewigkeit bei ihrer Anlegung berechnetwären; da aber dieses doch nicht der Fall ist, so mußman auch so viel Veränderliches, soviele Abänderungenzulassen, daß er die neue Form annehmen kann, wennes die Nothwendigkeit erheischt, und nicht gleich ausdem Geleisegeworfen wird, wenn sich eine Veränderungzuträgt; denn oft wissen sich dann die Behörden garnicht zu helfen, wenn sie einer neuen Form huldigensollen, weil alle Mitglieder an den einmal eingeführ-ten Geschäftsgang gewöhnt sind, und dieses von ihrerDienstzeit an, sie sind gleichsam dabei aufgewachsen,und eine dann mehr als zwanzigjährige Gewohnheitwird zur andern Natur, und läßt sich so leicht nichtbesiegen, wie so mancher glaubt, der in einem solchenGewohnheitskreise nicht aufgezogen worden, sondernewige Wechsel in seiner Laufbahn erfahren hat. Wir