Band 
Hundert sechs und sechzigster Theil, welcher d. Art. Staatsverwaltung bis Staatswirthschaft enth.
Seite
367
JPEG-Download
 

Staatsverwaltung. 367

führung seiner Befehle oder die Staatsverwaltungals Werkzeugen in großen oder kleinen Theilen ander-trauen muß. Gegen diese Listen haben sich nun meh-rere Stimmen erhoben, wie dieses auch schon vonSeiten der Staatsbeamten zu erwarten war, die unterKontrolle geseht werden sollten. Man warf haupt-sächlich ein, daß diese Listen dem Präsidentendespo-tismus Thür und Thor öffnen, und besonders werdedieses in entlegenen von einem Hauptlande abgerisse-nen Provinzen der Fall seyn, in welchen oft dieStatthalter oder Gouverneure, Präsidenten, sich mehrRechte anmaßten, als ihnen eingeräumt worden, alsowürden auch hier die Beamten durch eine solche Listeder Willkühr Preis gegeben, indem man jede ihrerHandlung, besonders wenn sie bei ihren Vorgesetztenvielleicht nicht so in Gunst ständen, scharf beaufsich-tigen und jeden kleinen verzeihlichen Fehler, als einengroßen notiren würde. Hiergegen wird aber der Ein-warf gemacht, daß dieses den Fürsten selbst in den Au-ge» der Welt herabsetzen hieße, wenn man annehmenwollte, daß er zu seinem Stellvertreter einen Beam-ten wählen sollte, der auf solche Weise sein Vertrauenmißbrauchen und sich überhaupt dessen unwürdig zei-gen würde; denn sobald der Fürst die Absicht habe,olle seine Beamten durch diese Listen kennen zu ler-nen, so werde er doch auch gewiß auf diejenigen sehen,die er seinen Kollegien vorseht, und dazu die Recht-schaffensten auswählen; demnach würde ein, in einemso hohen Posten stehender Beamter wohl zu viel aufsSpiel setzen, wenn er überführt werden sollte, daöVertrauen seines Fürsten zur Begünstigung eines Un-würdigen oder zur Bedrückung eines Unschuldigen ge-mißbraucht zu haben. Allein hiervon abgesehen, soist immer zu bezweifeln, daß diese Listen dasjenigeleisten werden, waö man sich von ihnen verspricht.Ein Präsident oder Direktor eines Kollegiums, welcher