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Hundert sechs und sechzigster Theil, welcher d. Art. Staatsverwaltung bis Staatswirthschaft enth.
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Staatsverwaltung. 377

scheidung vorgebracht werden. Es sind: die Abthei-lungen für die auswärtigen Angelegenheiten, für dieMilitairangelegenheiten, für die Justizangelegenheiten,für die Finanzangelegenheiken, für die innern Angele-genheiten, und für den Kultus und die Erziehung.Keine Sitzung kann Statt finden, wenn nicht wenig-stens fünfzehn Mitglieder zugegen sind. Außer denschon Th. 162, S. 552, angeführten Gegenständen,welche vor den Staaesrakh gehören, hat er auch nochdie Entsetzungen der Staatsbeamten, und die eingegan-genen Beschwerden der Unterthanen über Ministerial«Entscheidungen. — DasStaatS- oder Conferenz-Ministerium, derGeheime Rath, ist die höchsteCentral-AdministrationS- oder Verwaltungsbehörde ei-nes Staats, die aus den sämmtlichen Staatsministernbesteht, und an ihrer Spitze den Monarchen oder denThronfolger hat. Es werden darin die wichtigstenStaatsangelegenheiten vorgetragen und darüber be-rathschlagt. Bei uns in Preußen gehören zu demGeschäftskreise des StaatSministeriumö: 1) die Be-rachung aller allgemeinen Gegenstände, vorzüglich der-jenigen, welche sich auf die ineinander greifenden ver-schiedenen Verwaltungen beziehen und gemeinschaftlichüberlegt werden müssen, z. B. Entwürfe zu neuen Ge-setzen und die Abänderung der gegebenen, ehe sie an denals berathende Behörde eingesetzten Staatsrath gelan-gen; 2) die Anordnungen von allgemeinen Interessen;3) diejenigen Maaßregeln, welche etwas an der beste-henden Verfassung ändern; 4) dieVerwalcungsrechen-schaften der Ober-Präsidenten für das abgelaufene Jahr;5) die Verwaltungsentwürfe derselben für das kom-mende Jahr; 6) die Zeitungsberichte der Regierun-gen, die Uebersichten von dem Zustande der General-Kassen und der General-Polizeikassen, so weit sie dielaufende Verwaltung betreffen; 7) die Militairetatöund Militair-Einrichtungen, in sofern sie das Land