292 Staatsverwaltung.
und umständlichen Vortrage auch die Beförderung derAngelegenheiten liege. Dieses ist wohl möglich, jasogar mit Gewißheit anzunehmen, daß in einem gutenVortrage von Seiten des Referenten in einem Kolle-gium, auch die vorgetragene Sache ein großes In-teresse gewinnt, die Aufmerksamkeit aller Mitgliederspannt; allein dadurch kann doch eine minder gut vor-getragene, aber eben so zu berücksichtigende Sache,nicht zurückgesetzt werden, weil sie eines guten Vor-kragS entbehrt oder der Gegenstand an und für sichtrocken ist, nichts Anziehendes hat. Es ist eine großeKunst, auch dem trockendsten Gegenstände ein gewissesInteresse zu geben, so daß die Discussion darüber mitLebhaftigkeit geführt werden kann; allein es ist auchhier nöthig, daß sich der Vortragende nicht darein mi-sche, weil sonst Niemand mehr ihren Gang unbefanrgen leiten kann, wodurch die Sache wieder verlierenwürde. — In Beziehung des Fürsten auf die Staats-verwaltung und auf das Volk, sagt der bekannte Ge-schichtsforscher, Professor Remer in seiner zu Helm-städt gehaltenen Rede, welche unter dem Titel: „Diecharakteristischen Züge des Bildes eines vorzüglichenRegenten der mittlern Deutschen Staaten," gedruckterschien, Folgendes:
Die Regenten mittler Staaten haben vor den Be-herrschern großer Monarchien den Vorzug, daß sie ihreganze Zeit und ihre sämmtlichen Kräfte auf die innernAngelegenheiten ihres Landes verwenden, in die einzelnenGeschäfte tiefer eindringen, und jede Maaßregel, wo-durch man die Wohlfahrt der Unterthanen zu befördernhofft, genauer untersuchen können. Regenten großerReiche nimmt die Theilnahme an auswärtigen Ange-legenheiten, und die jetzt unvermeidlich nothwendigeAufmerksamkeit auf das Kriegswesen, den beträchtlich-sten Theil ihrer Zeit weg; die Zerstreuungen an größerenHöfen sind vielfacher und unabwendbarer; kleine undgroße Geschäfte Haufen sich in dem Kabinette in dem