398 Staatswirthschast.
vermeint, oder bloß zum Andenken des ehemaligen Be-sitzes rc.; s. unter Wappen, in W.
Scaacsrvirthschaft, Staatsökonomie, Natio-nalwirthschaft, kstio veetiAuIiurn, Fr. Leo-nomi« politi^ris, die Wissenschaft oder Kunst dasVermögen des Volks und die Kraft des StaakS zumehren, und dadurch den Wohlstand des Volks unddas Ansehen des Fürsten zu erhöhen. Das National-vermögen, was hieraus erwächst, liegt in der Ver-waltung des Volks, und besteht sowohl in Produkten,als Geld. Das Staaksvermögen, welches in denBeiträgen besteht, welche das Volk zum allgemeinenBesten, zur Verwaltung deö Staats giebt, verwaltetjedoch die Regierung, und diese Verwaltung macht dieFinanzwissenschaft aus, die sich mit den Ein-künften und Ausgaben des Staats beschäftiget. Beider Staatswirthschaft sind als erste Elemente zu be-rücksichtigen: 1) Die Größe oder der Umfang desLandes; 2) die Bevölkerung und die Größe der Sterb-lichkeit, welche auf die Lage und das Klima ankommt;3) die Fruchtbarkeit des Bodens; 4) seine Produkteober Erzeugnisse im Pflanzen und Mineralreiche,seine Mittel zur Unterhaltung deö Thierreiches, undseine Gewässer mit deren Bewohnern; 5) die Ver-breitung der Einwohner, deren Erziehung und Bil-dung, und deren Betriebsamkeit, als Ackerbau, Ge-werbe und Handel, Künste und Wissenschaften; 6) derWohlstand derselben, und 7) ihre SicherheitS- undSchutzmittel oder Schutzkräfte. Dieses Alles, welchesdie Statistik ausmacht, muß der StaatSwirthschaf-ter berücksichtigen, um zu dem zu gelangen, was seineHauptaufgabe ist, nämlich die Vermehrung des StoakS-vermögens und der StaatSkräfte, durch Ackerbau, Ge-werbe und Handel, und durch eine hinlängliche Bevöl-kerung. Noch dem Grafen von Buquoi soll mannicht die möglichst größte Netto-Nationaleinnahme an