Staatswirthschaft. 413
Strecken; die Schächte, als Tagschächte, Abteufen,Gesenke, Haspel, Schütte, Rollen rc. rc. Der regel-mäßige Grubenbau in Rücksicht der Erzgewinnungund der in der Grube vorkommenden Gegenstände.Hierbei ist zu merken, daß der Grubenbau in gehört,ger Ordnung, dem Gange nach, nach seinem Streichenund Fallen angelegt werden muß. Man muß ferner:1) die Erze mit möglichst geringen Beschwerlichkeitenund Kosten gewinnen; 2) darf man nicht in die Noth-wendigkeit verseht werden, hier und da Erzmitkel we.gen großer Kosten zu verlassen; 3) muß bas Erzhauenfür die Fürderniß bequem eingerichtet seyn; 4) ist esaus den Zug frischer Wetter vorzudenken; 5) müssenalle Grubenwosser dahin zusammengeleitet werden, wosie bis am Tage ausfliesten oder ausgehoben werden;6) muß in den auögehauenen Zechen genügsame Sl-cherheit bestehen, damit das Gebirge nicht zusammengehe; 7) darf kein Raubbau geführt werden, sondernder Bau ist möglichst zu verewigen; und während aneinem Orte Erze weggehauen werden, sind neue An-bräche ausfindig zu machen, folglich Hoffnungsörter zutreiben, durch Feldörter, Abteufen, Hangend- und Lie-gend-Schläge, Gänge, Hangend- und Liegend-Klüsiezu untersuchen. Ein zweckmäßig angestellter Erzhaumuß folgende Absichten erreichen: 1) Müssen darineine gute Anzahl Leute in einerlei Strecke, ohne daßEiner den Andern hindert, arbeiten können. 2) Mus-sen alle Erzkührrn ihre gewonnenen Erze oder Pocherwauf den gemeinschaftlichen Ort der Ausförderung be-quem stürzen können. 3) Müssen die Erzstroßen einenAuöbruch bekommen, wenigstens auf zwei Seiten ent-blößt werden. 4) Muß mit derZimmerung von Stückzu Stück regelmäßig und haltbar fortgeschritten wer-den können. 5) Muß ein ganzes Erzmittel nach undnach gänzlich rein herausgehauen, die Zimmerungwieder herausgenommen, und der leere Raum wieder