Staatswirthfchaft. 443
färben eines Zeuges geschieht theils unmittelbar in derFarbenbrühe, wenn die hierdurch erhaltene Farbe fest.farbig ist, oder man erhalt die Festigkeit durch Beitzenoder Beitzmittel, welches in den meisten Fällen ge-schieht. Die Beiße muß allemal so beschaffen seyn, daßsie eine Assinität zum Stoffe, ober zum Pigmente,oder zu beiden habe. Im ersten Falle muß sie zugleicher Zeit die Natur des Stoffes so verändern, daßdieser im veränderten Zustande eine Affinität zumPigmente erhalte. Im zweiten Falle muß sie zugleicher Zeit die Natur des Pigments so verändern,daß das Pigment eine Affinität zum Stoffe erlange.Im dritten Falle muß sie zu gleicher Zeit sowohl dieNatur des Stoffes, als die Natur des Pigments der-gestalt verändern, baß diese beiden veränderten Kör-per chemische Affinität gegen einander äußern. DieBeitzen sind saure, alkalinische, neutral- und mittelsal-zige. Es giebt eine große Anzahl der mannigfaltigstenFarbestoffe, die in der Färbekunst angewendet werden.Die vorzüglichsten sind: Galläpfel, Knoppern, Coche-nille, Krapp oder Nöthe, Fernambuk, Kampecheholz,Sandel, Orseille, Persio, Indigo, Waid, Wau,Scharte, Gelbholz, Quercitronholz,Kurkumä, Orlean,Safflor, AvignonS- und Kreuzbeeren rc. rc. DieHauplkunst des FärbenS besteht in der Anlegung einerguten Blauküpe, z. B. sowohl die kalte, als warmeJndigoküpe. S. den Art. Färben, Th. 12, S. 51,und die oben angeführten einzelnen Farbearcirel unterihrem Namen in der Encyklopädie. Das Druckender Zeuge beruht, was den chemischen Theil betrifft,auf denselben Grundsätzen, als das Färben. Es wirddurch Formen und Vorformen verrichtet, oder wohl auch,wenn einerlei Muster häufig genug erzeugt wird, um dieersten Unkosten zu bezahlen, durch Cylinder oder densogenannten Walzendruck. Die Druckerey theiltsich in die Farbedruckerey, Beitzdruckerey und Papp-