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Staatswirthschafl.
nehmen ganz widerrathen; es ist daher immer vor-theilhafter selbst und durch in Gehalt stehende Hand«lungöbedienle die Handlung zu treiben. Man kanndann bei einem sehr ausgedehnten Geschäfte demältesten Gehülfen die Procura geben. Die öffentlichenHandele - Gesellschaften, welche durch obrigkeitlicheOktroi bestätiget sind und zwischen den Geldeinlegen,den gegen erhaltene Aktien, welche daö zu beziehendeDividend jedes Aktionairs bestimmen, geschlossenwerden, z. B. die Ost- und Westindischen Kompagnieenin einigen Handelsstaaten, sollen nach Einigen für sichund den Staat nachtheilig seyn; Andere wollen diesesaber nicht in Beziehung auf das Staatövermögen zugeben, welches dadurch einen Zuwachs erhalte, wenngleich das National-Vermögen dabei verlieren könne;auch finde sich oft die Gesellschaft sehr wohl dabei,dieses beweise die Englandische-Ostindische Kompagnie;nur der Nationalhandcl,.daS heißt, der Handel jedesHandeltreibenden aus der Nation, verliere dabei. —Assekuranz-Kompagnien für Seegefahren, Brandscha-den, Bankerotte, Hagelschlag rc. sind vortheilhast, nurmüssen sie mit großer Vorsicht betrieben werden, undgewissenhafte Kommissionairs haben, die sich vonden zu versichernden Sachen genau unterrichten. —Der Großaventurhandel, welcher nach sehrentfernten Gegenden unmittelbar allein und selbstbetrieben wird, um den Gewinn ganz zu ziehen, densonst bei einem Kompagniehandel die Gesellschaftertheilen, oder auch Jene theilen, durch deren Händedie Waare geht, ehe sie an den letzten Verbrauchergelangt, verzinset oft die dazu aufgenommenen Kapi-talien wegen der dabei Statt findenden Gefahr desVerlustes bis zu 50 Prozent, worüber derGroß-aventur-Kontrakt aufgesetzt wird. Dieser Handelist gemeiniglich ein Nebenverdienst der Schiffer(Pakokille). Auch gehören hierher die Liefe rungs-