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Hundert sechs und sechzigster Theil, welcher d. Art. Staatsverwaltung bis Staatswirthschaft enth.
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304 Staatswirthschaft.

Stande sind einen stehenden Baum bis Fuß in derHöhe und 1 Zoll in der Dicke nach dem Augenmaaßeund Abmessung des Baumschattens nach Schrittenzu taxiren; die Baume werden daher im Walde niebei dunkler, sondern nur bei heiterer Witterung aufge-nommen. In Mannheim, wo der Neckar in denRhein fällt, so wie zu Kassel bei Mainz am Ausflussedes Mains, auf welchem die Fichtelbergischen, Bai-reutischen, Bambergischen und Würzburgischen FlößeHerabkommen, seht man die großen, nach Holland be-stimmten Rheinflöße zusammen, die zum Theil so be-laden werden, daß sie 4^- bis 5 Fuß unter dem Wassergehen. Die verborgenen leeren Zwischenräume imInnern derselben nennt man Kammern, welche eigent-lich zum Schleichhandel dienen. UnterhalbBingen undKoblenz setzt man zu Andernach, Linz, Namedy ausmehreren einzelnen noch ein großes Kapitalfloß zusam-men, und beladet es so, daß es bis 7 Fuß unter Was-ser geht. Auf demselben werden die erforderlichenHerren-, Knecht-, Proviant, und Volkshütten vonBrettern aufgeschlagen, neben und hinter dem Floßaber dreißig bis sechsunddreißig Nachen für die Ankermitgefühlt rc., worauf man dann nach dem Winke undRufe des auf seinem erhabenen Stuhle kommandiren-Len Steuermanns mit der ungeheuren Masse weiterfährt. Zur Rückkehr sämmtlicher Floßgeräthschaftengeht noch ein Rheinschiff nebenher. Das Personal die-ser schwimmenden Insel besteht gewöhnlich aus demFloßherren und seiner Familie, oder auch aus demFaktor, als Direktor, zwei bis drei Köchen, dem Steuer-manne, vierhundert und fünfzig Ruderknechten, und ge-gen siebzig bis achtzig Mann Ankervolk, beide meistaus dem Köllnischen und Trierschen, ausserdem nochaus einigenFloßmeisterknechten, einem Proviantmeister,einem Metzger, Hüttenbedienten, zusammen fünfhun-dert dreißig bis fünfhundert und fünfzig Personen.