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Hundert sechs und sechzigster Theil, welcher d. Art. Staatsverwaltung bis Staatswirthschaft enth.
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Staatswirthschaft. 305

Von Mannhelm bisAndernach sind,mitEinschluß dieserbeiden Oerter, zwölf, und von da bis Dortrecht achk-undzwanzig Zollstellen. Nach Verhältniß der Oblastkann bei einer Größe des FlosseS von 720 Fuß, undmit Anhangen von 1000 Fuß Länge, 130 Fuß Breiteund 7 Fuß Wassertiefe der Zoll auf 50 bis 60,000Gulden, die übrigen Frachtkosten nicht weniger, folg-lich der ganze Betrag aller Unkosten des Transportsvon Mannheim bis Holland 120,000 Gulden betra-gen. Der Floß wird bei den Zollstellen von Ander»nach an mit einer sogenannten Fuderkette gemessenund kubisch nach Fudern berechnet. Ist dann der Fu-dergehalt berichtiget, so sollte jedes Fuder nach demTarife verzollt werden, welches aber meist nach Gut-dünken geschieht. Wenn ein Floßhändler bei günsti-gem Winde und Wasser zwei Kapitalfiöße in einemJahre nach Holland liefert, so ist dieses ein großesund glückliches Unternehmen, obgleich man einzelneseltene Beispiele von drei dahin gebrachten Flößen hat,Ein solcher Handel erfordert ein Kapital von 5 bis600,000 Rrhlr. Sind in einem ganzen Flosse einigesehr gesuchte Steven- oder Krummhölzer, so kann einean sich schlechte Parthey Holz mit gutem Gewinneverkauft werden, indem ein Steven in Form einesSegments von einem Zirkel von 49 Fuß lang und 33Zoll in der Bucht, 25 Zoll dick und 2? Zoll breitzu Kriegsschiffen für 1000 Gulden verkauft wird.

MitHeringen wird auch ein bedeutender Handelgetrieben, besonders liefern die Holländer, Englän-der und Jrländer viele Heringe in den Handel, dannauch die Dänen, Schweden, Emdner und Belgier.Emven in Ostfriesland war für Preußen, so langees nämlich Preußisch war, von großer Wichtigkeitwegen des Heringöhandels; denn seit seinem Beginnendamit, von dem Jahre 1770 an, kam diese Fischereyhier schnell empor, weil sie durch ein Monopol in den