3V6 Staatswirthschaft.
Preußischen Staaten begünstiget ward. Es ver.sorgte die ganze damalige Mark Brandenburg, dasMagbeburgische, Halberstädtische und andere Gegen»den an der Elbe mit Heringen. Auch Altona stiegmit seinem Heringsfange empor, seitdem er für König-liche Rechnung betrieben wurde. Nach den Ländern,die sich mit dem Heringefange abgeben, kommen vor:Engländische, Schottische, Irländische, Französische,Holländische, Belgische, Dänische, Schwedische,Norwegische, Emdnere, Altonaer rc. Heringe. FürDeutschland sind nur die Holländischen, Emdner, unddann die Dänischen, Schwedischen u. NorwegischenHeringe von Wichtigkeit, weil nur diese hauptsächlichin seinen Handel kommen, die übrigen aber ihr eige-nes Land und andere Länder mit Heringen versorgen.Die Regierung in Holland hat besonders gute Ver»ordnungen in Hinsicht dieses Handels schon vor derInvasion der Franzosen erlassen, die auch jetzt norb.nachdem Holland wieder zu seiner alten Dynastie zu-rückgekehrt ist, befolgt werden, weil nur dadurch einegute Ordnung in diesem Gewerbe u. Handel erhaltenwerden kann. In allen Plätzen, die auf diesen FangFahrzeuge ausrüsten, sind Probirmeister angestellt,die auf den eingebrachten Fisch genau Acht habenunddaraufsehenmüssen, daß er von neuem eingesalzenund eingepackt werde; auch müssen sie auf gutes Salzund Gebindarr ihr Augenmerk richten. Die ganzeTonne darf nicht aus weniger als dreizehn StückDauben, und der Boden und Deckel höchstens ausdrei Stück gemacht seyn. Die Dauben selbst dürfenan den Enden nicht dicker als einen halben Zoll, undim Bauche nicht über ^ Zoll dick seyn. Die Fischeselbst werden nach der verschiedenen Zeit ihres Fangesin Johannis», Jacobi»,Barlholomäi» oderKreuzbrandheringe eingetheilt, und die Tonnenerhalten nach dieser Eintheilung auch ein gebranntes