620 Staatswirthschaft.
übrigen Zweige des Verkehrs der Nation, so darf derweise Fürst den Ausfuhrhandel nicht begünstigen; deminneren Handel würdige er aber seine ganze Aufmerk-samkeit." — Und ein anderer Schriftsteller sagt:„Immer muß der Staat auf seine Unterthanen Rück-sicht nehnien; denn sie sind feine Kinder; ihnen darfer nichts entziehen, was ihren Wohlstand befördernkann ; denn nur durch ihren Wohlstand ist und wirder reich. Er muß daher auf die Fabriken und Ma-nufakturen feines Landes blicken; er muß sie durch allemögliche Mittel zu erheben suchen; denn die Erzeug.Nisse des Kunstfleißes sind die Kinder des verbessertenAckerbaues, und dieser ist die Säugamme des StaatS;wo daher die Manufakturen und Fabriken blühen,wird auch der Ackerbau im Flor seyn, weil dieser ih-nen die Produkte oder Mittel dazu liefert. In einerununterbrochenen Wirkung und Gegenwirkung müssendaher die Fruchtbarkeit des Bodens und die Vcrarbei-tung seiner rohen Erzeugnisse stehen; jene muß diesevervollkommnen, diese jenen vermehre». Mir Unpar-theilichkeic muß der Staatschef jede Gattung nützlicherBeschäftigungen begünstigen, und immer von demPrinzipe ausgehen, daß er dadurch seinem Volkewohlthue, daß dieses dadurch begütert und reich werde;denn nur die aus derVertheilung der Arbeiten entstehendeVervielfältigung der Erzeugnisse aller Künste, verbrei-tet über alle Einwohner des StaatS ächte Wohlha-benheit." Dieses haben auch diejenigen Regenten er-fahren, die hierin die Aufgabe ihrer Regierungökunstsuchten; denn alle Reichthümer haben ihr Entstehennur der Arbeit zu danken, und aus einer Arbeit gehtdie andere hervor, eine reiht sich an die andere an, nurdurch eine ist die andere möglich, und seydieursprüng-liche auch noch so geringe, wie das Fallen der Bäume,um daraus Brenn- und Nutzholz zu schlagen, so mußroch immer erst die Fällung vorangehen, ehe jede an-