636 Staatswirthschaft.
bereinkunft zu beweisen, welche ohne diese Formalirä.-ten für nicht gültig anerkannt wird. Dieses geschiehtjedoch nicht darum, als wenn die Redlichkeit, die denHandel leitet, vielleicht in Hindostan weniger geachtetwird, als in andern Ländern; auch nicht Furcht vorBetrug hat die Hindostanischen Kaufleute zurEinfüh/rung dieser Sitte veranlaßt; da man von dieser Seitenichts von ihnen fürchten darf, sondern diese in ihreneingegangenen Verbindlichkeiten rechtlichen Kaufleute,sehen diese Besichtigung der von ihnen zu ver. ober zukaufenden Waaren, als die Vollziehung aller Handels-operationen an; denn man würde einen Kaufmannoder einen Dalale nicht mehr kränken können, alsdessen Waaren anzunehme, ohne sie vorher untersuchtzu haben. Dieses Vorurtheil gründet sich auf dievortheilhaften Ideen, welche dieses Volk über denHandel hegt: denn die Hindus halten dieses Gewerbe,so wie dasjenige eines Landbauers, für das ehrenvollste,welches gescheute Leute nur treiben können. UnsereKattune und baumwollene Zeuge sind Indischen Ur-sprungs, sie wurden daselbst von den ältesten Zeitenher fabrizirt, und ersetzten die Stelle unserer Leinwand.Dieser Manufakturzweig ist daher nicht bloß in In-dien in Flor, sondern auch in China und Japan,wie dieses der Nankin oder Nanking beweiset, deraus China von den Holländern und Engländernzu uns gebracht wird, aber auch in Frankreich,England, bei uns in Deutschland, namentlich in Ber-lin, Chemnitz und Sachsen, in Böhmen in Rum-burg, Rottenhaus rc. rc. sehr gut nachgemacht wird(s. auch den Art. Nankin, Th. 101 , S. 208 u. f.).Man rechnet, daß von den oben angeführten Sor-ren, bloß von der Coromandelschen Küste jährlich an10,000Ballen (I Mill. Stück) nach Europa kommen.Die meisten der neuesten Kattune gehen nach Eng-land und werden daselbst in den Manufakturen mit