67Y StaatSivirkhfchaft.
berg in Preußen, Magdeburg, Gladbach, Kaisers-werch, Elberfeld, Barmen, RonSdorf, Langenberg,Solingen, Köln, Mühlheim am Rhein, Deuz rc. rc.;in Oesterreich: Wien, Neustadt, Prag, Brunn,Pest,Grätz, Laibach, Klagenfurt, Roveredo und dieschon oben unter Italien angeführten ItalienischenStädte, welche zu dem Lombardlsch-VenclianischenKönigre-tche gehören. In den andern DeutschenStaaten, als Sachsen: zu Dresden und Leipzig;Bayern: zu München, Augsburg, Anspach, Neu-haus rc. (jedoch bei weitem nicht hinlänglich für denBedarf); Würtemberg: zu Ludwigsburg (auch nichthinreichend für den Bedarf). Die Seidenfabrikeuim Hannöverschen beschränken sich nur auf Seiben-band, Strümpfe und einige Halbseidenwaaren; esmuß daher auch noch Seidenwaaren einführen; Hes-sen-Kassel: zu Kassel und Hanau; dann zu Frankfurtam Main. Die übrigen Deutschen Staaten liefernhin und wieder Seidenwaaren, allein sie haben zuihrem Bedarfe nicht hinreichend daran. Rußland lie-fert zwar keine Seidenwaaren in den auswärtigenHandel, indessen hat eS doch zahlreiche Seidenmanu-fakturen, welche alle beschäftiget sind. Nach dem Be-freiungskriege 1815 zählte man im Russischen Reiche150 Seidenmanufakturen, welches, dem Anscheinenach, für ein so großes Reich nur wenig seyn würde,wenn Rußland nach seiner Größe bevölkert, die Kul-tur schon überall hin verbreitet, und die Landestrachtbei dem größten Theile des Volks nicht Pelz, Wolle,Leinen rc. wäre; allein so reicht die Seidenwaaren-Produktion beinahe hin, um die Seide tragendenBewohner Rußlands mit den benökhigkenSeidenzeugenzu versehen. Indessen wird auch noch fremdes Sei»denzeug eingeführt, jedoch mit hohem Jmposte, umdie Fabriken oder Manufakturen in diesem Artikel zuheben und zur Anlegung neuer zu ermuntern, welche-