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Hundert sechs und sechzigster Theil, welcher d. Art. Staatsverwaltung bis Staatswirthschaft enth.
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676 Staatswirthschaft.

desselben, selbst die Concurrenz eröffnen; wenn es sichnicht mit seinen Fabrikaten und Manufakten vornKontinente ausgeschlossen, und Frankreich darin rn-umphiren sehen wollte. Von da an datirt sich derZeitpunkt der Mitbewerbung oder Concurrenz fast al-ler Staaten in dem Manufaktur- und Fabükivaaren-Handel; in wie fern die Meisten der mit England inConcurrenz getretenen Staaten dabei bestehen werden,aus den schon oben angeführten Gründen, nicht derKunstfertigkeit wegen, denn diese ist wohl jetzt bei denmeisten vorhanden, sondern wegen der Gewinnungoder wohlfeilen Herbeischaffung der Urstoffe, wegen derMaschinen, und wegen der Mittel jede ungünstigeConjunktur in dieser Concurrenz zu bestehen, muß dieFolge lehren. Rußland hat dieses noch zeitig genugeingesehen, daß seine erst im Aufkeimen begriffenenManufakturen und Fabriken dieser Concurrenz nichtgewachsen waren; es führte daher ein neues Zollsystemein, nach welchem den fremden Waaren dieser Art de>Eingang sehr erschwert wurde, und der Erfolg hat be-wiesen, daß seine Fabriken und Manufakturen im Landewieder zunahmen, daß sie sich bedeutend vermehrten.Daß aber auch die Fabrikanten über Mangel an Ab-sah Klage führten, daß selbst im Jahre 1822 zur Un-terstützung der Manufakturen 10 Millionen Rubel inAssignaten aus der Leihekasse gegeben werden mußten,lag daran, daß die meisten Fabrikate und Manufaktenoch nicht die Vollendung der fremden ProduktediesecArt erreicht hatten, und diese, trotz des hohen Preises,dennoch gekauft wurden; und dann auch wohl daran,daß man diese Maaßregel als ein Zwangsystem der Re-gierung ansah, und daher schon alles that, um die sichaus dieser Maaßregel versprochene gute Wirkung ausdie Gewerbfamkeit dieses ausgedehnten Staates zuhintertreiben; denn die Anzahl der Fabriken und Ma-nufakturen in diesem Staate kann doch wohl nicht im