Band 
Hundert sechs und sechzigster Theil, welcher d. Art. Staatsverwaltung bis Staatswirthschaft enth.
Seite
709
JPEG-Download
 

Staatswirthschaft. 709

allein dieses möchte doch wohl bezweifelt werden, be,sonders bei großen kostspieligen Werken; bei kleinenSchriften ist dieses eher möglich, daß die NeugierdeKäufer anlockt; allein bei großen Werken, besondersmit Kupfern, möchte es doch bloß als eine Speku-lation zu betrachten seyn, die, wie alle Speku-lationen, einschlagen kann, aber auch nicht. Dennselbst der Name eines berühmten Gelehrten inirgend einem Zweige der Wissenschaften, kann miteinem neuen Systeme auftreten, welches Eingangverspricht, da schon der Name des Verfassers da-für bürgt; allein wer sieht dafür, daß wahrend desDruckes wieder ein anderes System in derselbenWissenschaft sich Bahn bricht, und nun eine Concur«renz entsteht, welches von beiden den Sieg davonträgt. Dieses ist schon oft so gegangen, und daherkein bloß aufgestellter Sah. Der Verleger riskirt da-her viel, der Sortimentshändler gar nichts, eS müßtedenn dieses Risiko seyn, bei seinem Kreditgeben ofthintergangen zu werden. Man will eS aber doch fürVortheilhast halten, wenn der Verlagehändler daöSor-timentsgeschäst mit dem Verlage verbindet, weil bannder Vortheil noch größer seyn soll, und er dann nichtnöchig hat bei der Messe so viele Krebse zurückzu-nehmen. Derjenige Buchhändler, der sich bloß aufden Verlag beschränkt, muß solche Werke besitzen, dieein großes Publikum haben und verlangt werden, istdieses nicht der Fall, so wird man sich wegen deS Absat-zesseiner Werke nicht sehr interessiren, man wird lieberdiejenigen anpreisen, deren Verleger auch den gegen-seikigen Verlag annimmt. — Der Sortimentshändlerkann auch auf die Staatsbewohner sehr Vortheil,haft wirken, indem er nützliche Bücher dem Publikumvorlegt oder vorschlägt, da es doch größtenlheils dasVertrauen zu ihm hat, daß er deren Werth kennenwird und auch kennen muß. Wenn er eö auch seinem