Staatswirthschaft. 7L3
ber das Ganze wird ein Schiffinvertarium aufgenom-men. Beim Kauf eines Schiffes muß dasselbe frei,nicht unfrei seyn, und über den Kauf selbst wird einKaufbrief oder Schiffkaufkontrakt ausgefertiget. —Wenn mehrere an einem ausgerüsteten Schiffe Antheilhaben, so heißen sie Red er oder Armateurs,Schiffpartrone, und jeder Antheil heißt ein Schiff-park. Der Führer des Schiffes heißt Kapitain, undwenn er nicht Mitreder ist, ein Sahschiffer. DieseSchiffe sendet man gewöhnlich nach den Kolonien, sieunterscheiden sich von den Küstenfahrern, welche aufeigenen Schiffen von Hafen zu Hasen in dem Staate,dem sie angehören, fahren, und nennt solche Cabotage.Die Handlung geschieht in neuern Zeiten größtentheilsauf fremden Schiffen, welche durch den Ladungskonrtrakt oder Chartepartie gedungen werden. Gewöhn-lich legt sich der Schiffer in Ladung auf Stückgüter,haftet also für jede einzelne Parthie Waare bis zumbedungenen Orte der Bestimmung. Die Reder wäh-len unter sich einen Direktor, welcher die Schiffrech-nung führen, und das Schiff in Fahrt oder Verdienstzu erhalten suchen muß, wozu er durch einen Red er-detes bevollmächtiget wird. Ueber die empfangeneWaare giebt der Schiffer einen Frachtbrief oder Kon-nossement, wodurch erdieempfangeneWaarebestätiaet,wovon ein Exemplar der Schiffer behalt, zwei erhältder Befrachter des Schiffes, welcher daö eine Exem-plar durch die Post an den Empfänger der Waareschickt. Hier muß man auch die Schwierigkeiten fürdie Schiffer berücksichtigen Rückfracht zu finden.Der Schiffer entwirft über die ganze Ladung ein voll-ständiges Verzeichniß, um solches zur Deklarationoder als Manifest bei der Ankunft dem Zolle zustellenoder clariren zu lassen. Bei der Abfahrt erhält derSchiffer Pässe, und von dem Direktor oder den Re«der» ein Empfehlungsschreiben an einen Freund, wel-