Band 
Hundert sechs und sechzigster Theil, welcher d. Art. Staatsverwaltung bis Staatswirthschaft enth.
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Staatswirthschast.

cher ihm bei der Ankunft mit Geld, Besorgung derFracht und neuen Empfehlungen, gegen eine gewisseProvision, behülflich ist. Nachdem der Anker gelich-tet worden, ist der «Schiffer mit dem Steuermanne ver-pflichtet, ein genaues Schiffjournal zu führen, wo.durch sie sich wegen aller Vorfalle auf der Reise recht-fertigen können. Auf der Reise muß für die Erhal-rung aller Waaren gesorgt werden, wofür zuweilen einKühlgeld zugestanden wird. Wenn der Ballastgleich aus Sand, Steinen rc. besteht, so ist er auch ofteine verkäufliche Waare, z.B. Zuckererde von Rouen,GypS aus Havre de Grace rc. In der Zeit deSKcie-ges werden oft von Kaufleuten mit Genehmigung derRegierung Schiffe nach Art der Kriegsschiffe, Orlog-schiffe, ausgerüstet, um feindliche Schiffe zu nehmen,oder den Feinden auf andere Weise zu schaden, undum von dieser Unternehmung Vortheil und Schadennach Verhältniß der Beiträge unter sich zu theilen.Die Reder solcher Schiffe heißen Kaper, ArmateurS,und die von der Regierung ertheilte Vollmacht dieKommission, weil sie ohne diese Vollmacht Seeräuberoder Corsaren seyn würden. Jedes erbeutete Schiffwird der Obrigkeit angezeigt, und für gute Prise er-kannt oder auch nach Umständen wieder zurückgegeben.Die Schifffahrt begünstigende Umstände sind vor-züglich; Erstens: natürliche Vortheile, als Reichthuman Schiffbaumaterialien; geographische Vortheile, alsante Häfen, Rheden, Gewäster, Seeküsten; wenn dieBestimmungsörter der Fahrten nicht zu weit sind, dieQualität der zu durchlaufenden Seen, so ist der Oceanleichter zu befahren, als das mittelländische Meer unddie Ostsee. Zweitens: ökonomische Vortheile, z. B.die Art des Schiffbaues rc. Drittens : politische Vor.theile, z. B. keine Beunruhigungen durch Seezügeund Seeraubereyen. Hierher kommen nun auch nochdie Bemerkungen über die Konstruktion der Schiffe