Band 
Hundert sechs und sechzigster Theil, welcher d. Art. Staatsverwaltung bis Staatswirthschaft enth.
Seite
719
JPEG-Download
 

Staatswirthschaft. 719

fang und andere Fischerey, auf Feuer» und Wasser-schäden, Hagelschlag, Lebensdauer rc., auf Interesseund Nichtinteresse (iutrwsst or 110 irrtor 68 t), aufimaginären Gewinn, wie schon oben angeführt wor-den rc.; so wie man auch Policen auf Waaren, dieauf Strömen oder zu Lande versandt werden sollen,zeichnet. Auch der Versicherer kann sich reassecuri-ren lassen, so wie auch der Versicherte in Absicht sei-ner bezahlten Prämie, wenn er dem Versicherer nichtmehr krauet. Der Vertrag geschieht dann z. B. zwi-schen dem Assekuradeur und einem Dritten, wodurchdieser jenem verspricht, ihn für die Summe schadloszu halten, die er dem Assekurirten etwa zahlen müßte.Die Errichtung oder Einführung der Assekuranzen istfür den Handel von großer Wichtigkeit; denn nurdurch sie wird der Unternehmungsgeist aufgemuntert,vervielfältigen sich die Spekulationen, und wird dieSee zu allen Zeiten befahren. Nur will man dieBemerkung gemacht haben, daß dadurch auch einigeUnsicherheit für den Spekulationshandel entsteht, dasich die Concurrenten zu allen Zeiten einfinden können.— Das Berge lohn wird denjenigen bezahlt, die beimScheitern, Stranden, Versinken eines Schiffes einenTheil der Ladung retten. An mehreren Küsten be-sieht auch noch daöStrandrecht, wonach der Lan-desherr gestrandete Güter in seinem Bezirke confiSrcirt, wenn sich binnen der bestimmten Zeit kein Eigen-thümer derselben meldet. —Der Mäkler oderC oUr-tier ist der Zwischenhändler oder vielmehr dieMittelg-person bei großen Käufen und Verkäufen; er ist imWaarenhandel der Vorzeiget neu angekommenerWaa-ren durch Proben, und dann auch der Vermittler des Ge-schäfts zwischen Käufer u. Verkäufer; er bringt, nachden Aufträgen, die Waaren des Letzteren dem Ersterenzu, daher sind ihm Waarenkenntnisseunentbehrlich, weilsich der Käufer auf ihn verläßt, da die Waare im