Band 
Hundert und fünf und achtzigster Theil, welcher die Artikel Tiegelzusammensetzung bis Tonprüfung enthält.
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Tod.

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Mal in seinem Leben treffen sollte; und bann muß keingewissenhafter Mann, am allerwenigsten ein Richter,eine gesetzwidrige, einem Dritten sehr nachteilig werdenkönnende Handlung vornehmen, wenn er auch so leichtkeinen Schaden j» fürchten hätte. — Um das moralischeTodtmachen zu rechtfertigen, beruft sich Leyser in sei-nen „Meditationen über die Pandekten," aufdas ^rKUmontum IeKi8 5. §. 6. <le ko militaii.„Der Feind lieferte einen Trupp Römischer Soldatenaus, welche sämmtlich in ihre vorigen Ehren, Würdenund Vortheile wieder eingesetzt seyn wollten. Man konntees nicht klar darlhun, ob sie durch Desertion, oder Ge-sangenschaft in feindliche Hände gerathen waren, und holtedaher Bcrhaltungsbefehle vom Kaiser Hadrian ein.Der Kaiser antwortete: Denjenigen Soldaten, welchevorher in ihren Korps als rechtschaffene Männer be-kannt gewesen, und immer gut gedient hätten, sollte manauf ihr Wort glauben; aber den liederlichen Subjekten,die von ihren Kameraden vormals oft auf dem fahlenPferde gefunden, und für schlechte Soldaten gehaltenworden, könne man so geradezu nicht trauen. —Es isthier augenscheinlich, daß dieser Fall auf einen Mann,der unter Deistimmung der Gesetze außer Landes reifet,und den man aus einer sich auf nichts gründenden Der-muthung um sein zurückgelassenes Vermögen bringt, nichtum ein Haar paßt; denn der liederliche Soldat des Ha-drians hatte durch sein voriges unordentliches Lebenund durch seine losen Streiche das Vertrauen des Kai-sers verwirkt, und wenn er Belohnungen verlangte, somußte er auch zeigen, daß er sich derselben durch dasUeberlaufen zum Feinde nicht unwürdig gemacht. So-bald er diesen Beweis führte, so verschwand die gegenihn gefaßte widrige Vermuthung. Wie viel mehr wirdnun ein unbescholtener abwesender Mann durch seineZurückkunft die Vermuthung, daß er in seinem siebzig-sten Jahre zu seinen Vatern versammelt worden, ver-