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Todesnoth. Todfall.
desTodeS verschwindet auch dieHoffnung, die bis dahinnoch ihre treue Gefährtin am Krankenbette war, unddeshalb muß man von den Kranken Alles entfernen,was sie beunruhigen und ihren Austritt aus der Welterschweren kann.
Todesnoth, die Todesgefahr, als eine Noth, als einUnglück betrachtet; s. Todesgefahr. Man gebrauchtes auch in der Mehrzahl: Ich bin oft in Todcsnö-then gewesen, 2. Cor. II, 23. Ganz Israel warin Todesnöthen, Esth. 2. 8. i
Todesprophet. s. untcrWahrsagerundWahrsagen. !
Todesschrveiß, der kalte Schweiß eines Sterbenden, unddann der höchste Grad des Angstschweißes. Ich willihm dieHölle so heiß machen, daß erTodes. lschweiß schwitzen soll; s. den Art. Todesangst. >
Todesstrafe, eine Strafe, welche in der Beraubung desLebens besteht, in derHinrichtung, geschehe sie nun durchdas Erhängen, Rädern. Kopfabfchlagen oder Dcrbren- !neu, oder durch das Erschießen, wie beim Militair.Man sehe hierüber den Art. Strafe, Th. 174 undTh. 175 nach, und dann den Art. Verbrechen, un-ter D.
Todesstunde, die Stunde, in welcherJemand stirbt odergestorben ist. So auch Todestag und Todesjahr.
Todesurtheil, dasjenige Urtheil, worin Jemanden dieTodesstrafe zuerkannt wird; s. den Art. Urtheil, un-ter U.
Todfall, in manchen Gegenden ein Name der Baulc-bung, die dasjenige Recht ist, da der Grundherr beidem Absterben des Unterthans dessen bestes Stück Vieh !oder bestes Kleid rc. erhält. Dieses Recht war noch bis zu sEnde des vcrwichenenJahrhunderts in Franken, Schwa-ben, der Pfalz, Draunfchweig und Westphalen üblich,und wurde auch Baudeling, Hauptrecht, Haupt-fall, Besthaupt, Erbfall, Trauerrecht, Tod-tenfall, todte Hand, Erbrecht, Weidmal, die