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Todfeind.
Einschränkungen und genauer Bestimmung desselben er.gangen sind. — In dem alten Schwäbischen Lehnrcchtc,Kap. 157, findet man auch ein Baulehn(Uen6licimnoolonarium), worunter ein Bauerngut verstanden wird,so mißbräuchlich ein Lehn genannt ist, indem man die»ses Wort nicht immer in seinem rechten eigenthümlichenVerstände gebraucht hat. Die Eigenschaft desselben be-steht am angeführten Orte darin, daß der Lehnherr demColono einen Acker unter der Bedingung Zeitlebens über-geben hat. daß er ihm jährlich die Hälfte des Körner-träges davon abgeben soll. Thut er solches, und erhältauch den Acker inKultur, so darf dcrHerr ihm den Ackernicht nehmen, sondern wenn er stirbt, so erhalten seineSöhne und Töchter gleichfalls denselben. Woraus alsoder Unterschied von einem rechten Lehn gleich in dieAugen fällt.
Todfeind, eine Person, weiche die andere bis auf denTod haßt, den höchsten Grad des Haffes und der Feind-schaft gegen dieselbe begebt, sie überall verfolgt, nirgendsRuhe läßt, wo sie solche nur habhaft werden kann, undihr, ohne die Gesetze zu verletzen, einen Schaden zufü-gen, oder ihr sonst nachtheilig werden kann. Es geschiehtoft, ohne daß die gehaßte Person etwas davon weiß;denn wäre dieses der Fall, so könnte sie ihre Maaßre-geln darnach nehmen, und gesetzliche Genugthuung for-dern; aber auf diese Weise erfährt sie nicht so leicht diegeheimen Anstiftungen eines solchen unversöhnlichenFeindes. Zum Glück findet man diesen Charakter sei-ten bei den Deutschen; die immer gegenseitig ihre Strei-tigkciten rc. ohne Haß ausgeglichen haben. Ein Mehre-res hierüber wird unter Verfolgung, in D., vorkom-men; auch von derTod feint, schaft. NachAdelungsoll man dieses Wort nicht Tvdtfeind schreiben, wiees von Vielen geschieht, weil dasselbe nicht mit demBeiworte todt, sondern mit dem Hauptworte Tod