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Hundert und fünf und achtzigster Theil, welcher die Artikel Tiegelzusammensetzung bis Tonprüfung enthält.
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Todtenschau. Todtenschein.

ren, die gleichsam eine Vorhalle bildet, gewahrt manmehrere steinerne Behältnisse für Leichname, nicht vielgrößer, als unsere Särge, aber in der regelmäßigen Ge-stalt länglicher Parallelogramme, welche zum Theil mitFrüchten, Blumen und Laubwerk verziert sind, wie derFries über der Vorhalle. Mehrere Theile dieser Särgelagen auf dem Boden zerstreut, und wie es schien, hatteman sie gewaltsam zerstört, wahrscheinlich in der Hoff.nung, Schätze darin zu finden, auch sah man einigeMarmorplatten mit trefflichen Dildhauerarbeiten. Mangiebt vor, daß diese Denkmale nicht in die älteste Zeitder jüdischen Geschichte gehören; sie sollen daher mitUnrecht als die Gräber der Könige von Juda, die aufdem Berge Zion waren» bezeichnet worden seyn. Siesollen aus einer spätern Zeit stammen, wo sich der Alt-ägyptische Geschmack mit dem Altgricchischen Bau-style verband; allein sie einer bestimmten Zeit zuzuschrei-ben. wie z. B. dem Zeitalter des Herodes im erstenchristlichen Jahrhunderte, stützt sich nur auf Vermuthun-gen. Ziemlich entfernt von diesen Denkmalen, ungefähreine Stunde von der Stadt, liegen in einer wilden Ge-gend die sogenannten Gräber der Richter, die zwar ei-nige Aehnlichkeit mit den Königsgräbern haben, abernicht so schön und geräumig sind. In dem größten die-ser Gräber führt ein zweites Portal zu einer viereckigenKammer, aus welcher man in andere kleinere kommt.Die Gräber sind stufenweise, eines über dem andern an-gelegt. Daß sie die Grabstätte der Richter Israelsgewesen seyn sollen, ist eben so unweislich, wie die Sagevon den Königsgräbern.

Todtenschau. s. Leichenschau, Th. 74.

Todtenschein, ein Schein oder ein schriftliches Zeugniß,worin bescheiniget wird, daß Jemand nicht mehr amLeben, sondern gestorben ist. Dergleichen Scheine wer-den von der Kirche und auch von den Polizeybchördcn