GENTILIS
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1) De Legationibus;
2 ) De esuris Interpretibus;
3) De advocatione Hispanica.
Er starb 1348 in seiner Vaterstadt Foligno.
GENTILIS (ALEEUTOs), ein Jtalianer, starb 1608, ineinem Alter von 58 Jahren , als Professor des Rechts zu Lon-don, und ist Verfasser von drei Büchern
De jure belli, Lugd. Batav. 13S9 r» 4.die für Gr 0 t i us u. a. nicht ohne Nutzen waren.
GENTILIS (Scipio), Bruder der Vorigen, ein Man»von gründlicher Gelehrsamkeit und liebenswürdigem Betragen,wurde >563 geboren, und verließ mit seinem Vater Italien. Erstudierte zu Tübingen. Witte-.'berg und endlich zu Lcyden unterHugo Doneau und Justus Lipsius. In der Folgelehrt' er daS Recht mit außerordentlichem Rufe zu Heidelbergund Altdorf, und ward Nürnbergischer Rath. Seine vorzüg-lichsten Werke sind:
De £fure publico populi Romani , 1662 in g.
De Conjurationibus , j6os in g.
De Donationibus inter virum et uxorem, 1604. in g.
De Bonis maternis et secundis Nuptiis, 1606 in g.
Man siehet aus dem Style seiner Schriften, daß er in die Dor-nen der Jurisprudenz die Blumen der Litteratur zu flechtenwußte.
GENTILIS (Johann Valentin), Vetter des Vorigen,zu Cozenza im Königreich Neapel geboren, war der berühmtesteunter allen, ob er gleich die wenigsten Kenntnisse besaß. Erwar gezwungen, sein Vaterland zu verlassen, um dem Scheiter-haufen zu entgehen, mit welchem man ihn wegen der Kühnheitseiner Meinungen bedrohte, und flöhe nach Genf. Er fand da-selbst einige Jtalianer, welche dieselbe Ursache dahin gebrachthatte, und bildete mit ihnen einen neuen, sehr feinen, aber nichtweniger gefährlichen Arianiemus. Ihre neuen Lehren gaben>558 im Italiänischen Consistorium Gelegenheit zu dem Glau-bensformular.
Gentilis unterschrieb es, und unterließ dem ungeachtet nicht,seine Irrthümer im geheim auszustreuen. Man brachte sie auffolgende Hauprpunctc:
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