Anhang. 119
Für den Nahmen Georg Häuser weiß P.Tilmez eben so wenig einen Gewährsmann oder dengeringsten Grund, als die von ihm ohne besondereAndeutung genannten Scriptores. Denn die Mem-branen mit der vorderen Ansicht des Thurmes und denPlanen können, nach unserer vollen, aus eigner Un-tersuchung geschöpften, Überzeugung nicht als Beweisgeltend gemacht werden, weil sie weiter nichts alsdie Buchstaben G H und den Nahmen jenes GregorHäuser ausweisen, welcher erst zur Zeit Kai-ser Maximilians I., als Kirchenbaumeister, genaueMessungen des Thurmes vornahm, wieCuspinian,der ihn kannte, in seiner Austria l'ol. 66. anführt: ,,utsaepe qui ascendit et descendit insignis lapicidahujus templi Architectus magister GregoriusHäuser ex Friburgo mensuravit.
So erscheint also in jenem unerweislichen GeorgHäuser weiter nichts, als eine unverzeihliche Ver-wechslung mit dem um r6o Jahre späteren Greg 0 r,die man eben so auf Treu und Glauben bis heute nach-schrieb , wie man aus einem untheilbaren Pilgramzwey verschiedene Baumeister zu machen sich erlaubt hat.
Das hat wohl auch Tilmez schon gefühlt, wennerden Umstand, daß Ha sei dach den BaumeisterRudolphs einen Klosterneuburger nannte, andereScriptores aber, wie er sagt, ihren H a u se r vonFrey bürg oder Fr e yb erg kommen lassen, wenner diesen Widerspruch dadurch zu heben sucht, daßHäuser etwa in Freyburg geboren, und in Klosterneu-burg ansäßig gewesen seyn mochte. Tilmez wußte aberdoch, daß der Freybergische Häuser nicht zu Rudolphs,