Band 
II. Jahrgang. I. Band.
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Der Fürsten Gräber. 19

zu erhalte», das mit dem Tode Friedrichs des Streit-baren und milder Erlöschung derBabenherger, 1246wieder an Paffau Heimgefallen und beym Hochstifte ge-

Peter, St. Rupprecht und St. Pankraz nennt, so lägedarin eine Schwierigkeit, in ihnen wie man bisher gethan,die nach Paffau geschenkten ecclesia« duas ia Fabianaju erkenne» , die wohl eher St. Stephan selbst und einanderes, gleichfalls zerstörtes, aber nicht wiederaufgebau-tes , sondern i>» Strome der Vergessenheit untergegange-nes Gotteshaus gewesen seyn mögen? Doch wer ver-inag den eiserne» Vorhang vor dieser eiserne» Zeit zulüfte», aus welcher Alles zu bezweifeln, Alles zu verwer-fen sehr leicht ist und den wohlfeilen Ruhm, einer nüchter-nen und scharfsinnigen Kritik gewährt, unendlich schweraber ,etwas zu behaupten, zu beweisen ! Daß der D i ocesan von Passau, bis I3b5, wo Rudolph IV. dießRecht durch eine» Tauschvertrag erwarb , stets und ununter-brochen Patron von St. Stephan gewesen, ist weit wahr-scheinlicher. Aus einer Stelle des FriedensfchlußeS zwi-schen Rudolph und Oitokar von 1276 möchte man schlie-ßen, Paffau habe ernannt, der Landesherr aber p ra-se ntirt:item quod magister Ulricus iu ecclesiayieuaensi per regem Boliemiae praesentatus etc.Die Stelle in des Pfarrers He nrichS von Luzcrn Frohn«leichnamsstiftung von 1334 bezieht sich wohl nur auf die-ses von ihm gestiftete Beneficium und nicht auf diePfarre St. Stephan selbst: nur ein wirklicherPriester solle hiezu präsentirt werden: «loci diocesa-n o per patronum, Dominum ducem Au-striae. Doch beweist eben dieser Brief, daß damahlsschon, Rath und Bürgerschaft, delegirte Patronenwaren, denn selbst die Huth fernes köstlichen Muttergottes«bildeS vertraute er: «dominis civibus consuli,bus Viennae et magistro ecclesiae St.Ste phani, qui tunc temporis tenet ejusdem ec-clesiae magistratum.

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