Band 
Erster Band. A bis Comparativ.
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fangen, Bergbau zu treiben, und unter Karl dem Großen (769 bis814) gab es schon Schmelzhütten, Blei-, Silber-, Kupfer- undEisenbergwerke. Dr. Entdeckung der Bergwerke auf dem Harzschreibt man dem Ost-Franken Grundeikarl unter der RegierungOtto des Großen zu, welcher — so erzäblc man — im Jahre 972auf einem Berge bei Goslar sein Pferd, das den Namen Ramme!fahrte, an einen Baum band, um im dasigen Revier zu jagen, undbei seiner Jurückknnfr wahrnahm, daß sein Pferd durch das Schar-ren mit dem Fuße in der Erde Bleiglanz entblößt hatte, welches dennVeranlassung gab, den Berg RammelSberg zu nennen, und da-selbst ein Bergwerk anzulegen, wo bis jetzt noch viel Blei-, Kupfer-und Silbererze, Vitriol und Schwefelkiese gewonnen werden. — Sowird auch die Cntd.ckung der Bergwerke im Meißnischen Erz-gebirge einem Salzsuhrmanne aus Goslar zugeschrieben, welcherin jenen Gegenden ein fllberreiches Stück Erz im Wege fand, und esprvbiren li ß, worauf sich, als man es als gutes Silber erkannte,Zcllerfelder Bergleute dabin begaben, und im Jahre 1169 die Berg-werke bei Freiberg anlegten. Die Schieferbergwerke im Manns-ftldischen, n welchen man Blei, Kupfer und Silber bricht, wurdennyy, und die Zinnbergwerke durch einen Englischen Bergmann imJahre 1260 entdeckt. Der erste Bergbau zu Schneeberg in Sach-sen begann im Jahre 1470, und zu Marienberg 1521; früher aber,im Jahre 1490» wurden schon durch den Bergmann Daniel die An-naberger Bergwerke entdeckt. — Wir begnügen uns, nur einigeder vorzüglichsten, mit dem Begriffe des Bergbaues zusammen-hängenden Bedeutungen hier anzuführen, indem theils eine umständ-liche Beschreibung des ganzen Bergwesens hier zu weit führen würde,theils auch andere dahin gehörige Ausdrücke bei ihren einzelnen Arti-keln zu finden find. Das Bergamt ist ein Gericht, welches die ersteInstanz in allen gerichtlichen Bcrgwerkssachen ausmacht, und alleHauptveraustaltungeu trifft, die zur Aufsuchung, Gewinnung undAufbereitung der Erze und Vergärten erfordert werden: es bestehtgemeiniglich aus dem Bergmeister, als dem eigentlichen Richter,aus Geschwornen oder Beisitzern, durch welche alle lokale Veran-staltungen auf den Gruben getroffen werden, und aus dem Berg-schreiber. dem Aktuar dieses Gerichts, welches gewöhnlich unterder nächst hebern Instanz, dem Ober-Bergamte, steht. — Berg-akademie ist ein Institut, wo man jungen Leuten Unterricht inden Bergwerks-Wissenschaften gibt. Au Freiberg in Sachsenwurde am rz. November 176z ein dergleichen Institut errichtet, woeinige Professoren in der Mathematik, Icichenkunst, Mineralogie,Bcrgbaukunst und Physik, im Bergrecht, in der Markscheidckunst,Chemie und dergleichen Wissenschaften Unterricht ertheilen. Eine An-zahl Eingeborncr bekommen uuentgeldlichen Unterricht, und werdensonst noch durch Stipendia und Freigedinge unterstützt. Außer diesenaber suchen sich von Zeit zu Zeit Ausländer: junge Engländer, Rus-sen, Schweden, Dänen, Preußen, Spanier und andere mehr, aufeigne und Kosten ihrer Regierungen zu Geschäftsmännern beim Berg-bau zu bilden. — Bergbohrer ist ein Werkzeug, womit man indie Berge bohrt, um ihre Erdschichten zu prüfen, und daraus znschließen, ob sie Metalle enthalten. Der Bohrer besteht aus lü In-strumenten und Schneidewerkzeugen, das unterste Eisen ist i; Schuhlang und vorn mit Stahl belegt, an dieses können die andern Stückeangeschraubt werden, damit man tief genug jn den Berg bohren kaun.