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Camilius, Markus Furius. Dieser große Römer, eben soberühmt durch seine Tapferkeit als durch seine Grvßmuth und übrige«Lugenden, wurde von den Römern fünf Mal zum Dictator ernanntlras letzte Mal, als er beinahe üo Jahr alt war), nnd machte sichum sein Vaterland nicht nur durch Besiegnna aller auswärtigen Fein-de desselben, sondern auch durch Stillung bürgerlicher Unruhen be-rühmt. Seiner großen Verdienste ungeachtet war sein Vaterland ein-mal undankbar gegen, ihn; man klagte ihn an, er habe einen Theilder zu Vejä gemachten Beute entwendet, worauf er freiwillig in dasErilinm ging, und zu einer Geldstrafe verurkheilt wurde. Alleindie Römer erkannten ihren Fehler, und rüsten ihn, als sich die Gal-lier vor Rom zeigten, als Dictator zurück. Cr starb z6z Jahr vuChr. Geb. an der Pest.
Camisarden, ist der Name derjenigen Reformirten in den !Gevennen, welche zu Anfange des achtzehnte« Jahrhunderts sich de« 'gewalrrhätigen Verfahren der königlichen Befehlshaber widersetzten,die sich in Rücksicht der Kopfsteuer übertrieben hoch ansetzen ließe». ^Sie machten sich des Nachts auf, holten die Steuereinnehmer aasden Kerren, und henkten sie, mit der Steuer-Rolle um deu Hals,an Baume auf. Diejenigen, welche dieß verrichteten, hatten,um unerkannt zu bleiben, die Röcke ausgezogen und erschienen bloßin Hemden : daher ihre Namen. Ein ähnliches Beispiel haben wiran den Whiteboys in Irland aufgestellt.
Cammer- Wir erwähnen von deu vielen Bedeutungen des iWorts Kammer oder Cammer nur folgende. Eine höhere Staats- 'dehvrde; ein aus mehrern Personen, Vorsitzern, Räthen nnd Die-nern begehendes Ganzes, um die landesherrlichen Einkünfte undauch wohl andere wichtige Laudesangelcgcnheiteu, als die öffentlichePolizei in allen ihren Zweigen u. s. w. zu verwalten, dessen Einrich-tungen und Umfang aber sehr verschieden sind. In manchen Län-dern nnd Landschaften verwalten die Kammern die sämmtlichenEinkünfte des Landesherr», in andern aber nur die sämmtliche»Kammer- oder Lafelgüter und in andern noch andere Zweige derEinnahme. In manchen Länder« ist sie die oberste Beborde in de»die Einkünfte des Landesherr» betreffende» Angelegenheiten und i»andern ist sie noch einer höher» Behörde unterworfen. Bei kleiner« >Herren, Städten oder Gemeinheiten werden die die Einkünfte ver- ^wallenden Personen gewöhnlich die Kämmerei genannt. — DasCammer-Gericht, in verschiedenen Ländern und Gegen-den, z. B. im Preußischen zu Berlin, der Name des höchst"'Gerichtshofes, welcher unmittelbar unter dem Landesherr» stehtDas ReichS » Caininergericht zu Wetzlar, wurde igdävom Kaiser Maximilian I. zu Erhaltung des Landfriedens an-geordnet. Anfänglich war es zu Frankfurt am Main, wurde nachher ,nach Worms, Nürnberg, Augsburg und Speier w. verlegt, und warseit rüyz zu Weylar. Es bestand aus einem Cammerrichter undaus zwei Präsidenten, welche der Kaiser ernannte, und dann ausAssessoren, welche von den NeichS-Ständen präsentirt wurden.Diese hatten auch das Cammergericht zu unterhalten, und es hatteein jeder Stand seinen ihm angeschlagenen Beitrag, welcher Cam-mer - Z i e l e r genannt ward, alle halbe Jahre an den Cammer-^Ge-richts - Pfennigmeister einzuschicken. Die Gerichtsbarkeit des Caimmergerichlö erstreckte sich über die Streitigkeiten der Neichösta«"