Con r/
ln einer L)rdnung, die das tzoos entschied, aufgerufen, und von denObersten bann aus jeder Abtheilung so viele ausgewählt, als maubedurfte. Dieß dauerte, bis zur Zeit der Römischen Kaiser ste-hende Heere-unterhalten, und diese größteuthcilS in den Provin-zen angeworben wurden. Die Französische Republik hat, auch derdem stehenden Heere, in neuester Jett ie»e Einrichtung nachgeahmt,und die Conscriprion für Ttaarsgrnndgesetz erklärt. Jeder Franzö-sische Bürger ist geborn« Soldat, und verpflichtet, als solcher vomlü. bis zum 40. Jahre dem Staate zu dienen. Bis zum üo Jahregehört er dann noch zur stille liegenden Nationalgarde. In jedemJahre wird die junge Mannschaft, welche das bestimmte Alter er-reicht hat, einberufen und unter die Militairdivisiooen vertheilt»Eine eigene General-Inspektion der Revüen und-Militair-Con»scnption, welcher ein Staaksminister als General-Direktor vorsteht^ist damit beauftragt. (T. Militairverfassung.) Die Kon-stitution des Königreichs Westphalen,erklärt (Art. zz) die Cvnscrip»tivn ebenfalls für StaatSgrundgcsetz, und ein königl. Dekret vom9. Jan. >808 befiehlt, daß kein Unterthan in fremde Civil- oderMil-tairdienste treten soll. Seit Errichtung des Rheinbundes ist dieConscriprion auch in mehrern NbeinbundSländern eingeführt wor-den, jedoch nicht so ganz allgemein als in Frankreich und Westphalen.So find in den Baierischeu, Vadenschcn und Würzburgischc» Ver-ordnungen alle Grundverren von der Conscription befreit. ImGrunde war die Preußische KantonSpflichtigkeit auch nicht«anders als Conscriprion, nur fanden mehrere Ausnahmen, selbst:ganzer Städte, unter dem Namen der Kante nsfrciheit Statt.
Consecration, die Einweihung, insbesondere des Brotes-und Weines beim Abendmahl. In der katholische» Kirche die Wand»'lung, d. h. die Verwandlung des Brotes und Weins in den Leib'und das Blut Christi; desgleichen auch die feierliche Einweihung ei».neS Bischofs oder Erzbischvfs zu seinem Amte.
C 0 nsens, gerichtlicher. Ist hie schriftliche und ausdrücklicheEinwilligung der Obrigkeit -ur Erborgung eines Kapitals auf einGrundstück. Die Urkunde darüber heißt Consens-Urkunde. Die aufsolche Art gemachten Schulden gehen allen andern Federungen vor.
Consequenk, bündig, übereinstimmend, folgerechr. Cvn»sequent schreiden, so schreiben, daß jeder Gedanke mit dem au^dein in der vollkommensten Verbindung und Harmonie steht. Con-seil» ent handeln, in seinen Handlungen überall mit sich selbstübereinstimmen, sich gleich bleiben.
Conservatio 11 s-B rillen. Brillen zur Erhaltung der Au»gen, gemeiniglich von grünem Glase. Sie sind von einer sehr gro-ßen Brennweite, d. h. sehr wenig erhaben geschliffen. — Conser»Valoren heißen besonders in Frankreich diejenigen, welche bestelltsind, für die Erhaltung und vorgeschriebene Verwaltung irgend einerStiftung oder öffentlichen Anstalt» z. B. einer Bibliothek, eines An»ftken-Kabinets zu sorgen.
C 0 nservat 0 rien. So nennt man in Italien die öffentlichenMusik-Schulen, weil sie bestimmt sind, die Kunst zu befördern undW ihrer Reinheit zu «ballen. In »euern Zeiten ist auch ein großesInstitut mit gleichem Namen in Paris errichtet. In Italien sinddie Conservatorien öffentliche fromme Stiftungen, auch Hospitäler»2 »n reimen Privatleuten unterhalten- Die Joglinge «halten darinfreie Wohnung, Kost, Kleidung und Unterricht. Man nimmt ob«.(onv.Ler. Zweiter Band. B