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Zweiter Band. Von Compass bis Fleury.
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... .Defension, Vertheidigung, Verantwortung. Er hat der!^"b Dcsenfion übergeben, d. h. eine Vertbeidiqungs- oderDcfensionsan st alten: Vertheidigungsanstalten.slinje, eine gerade Linie, nach welcher bei der Vor--

i,p„ Vertheidiger; insbesondre der Rechrsgclehrte, der ei-

Aa/^.agten vertheidigt. vok°n,or liüoi: der Beschützers, n ' bin Titel der Könige von Großbritannien. Defen -

tanz, ein Verrheidigungsbündniß, das zwei oder mehrerestachle unter sich schließen. Sie wird der Offensiv - Allianz,tigriffsbundnisse entgegengesetzt. Beide zusammen machenSchutz- Und TrutzbUndniß aus. Ovt'snsive, vertheidigungs-bin Heer agirt bloß äsksu-iv«, verhalt sich bloß »er»Mngsweise.. Defensivkrieg, ein Vertheidigung-krieg;nNicht die Absicht hat, anzugreifen und zu erobern, sondernnur sich zu schuhen und zu behaupten.

bfbnsloner, sind Truppen, welche durch Stellung der Ein-»evornen errichtet und bloß znr innern Vertheidigung des Lande-Ki-- t""ben. Man findet diesen Namen zuerst lürz in Sachsen.

be,rauben aus zwei Regimentern Infanterie, jedes zu acht^ornpagnren von 520 Mann und zwei Compagnien Ritterpferde von6yo, und machten nebst der 1344 Mann starken DresdnerVerrk ^ ^ stehende Heer des Kurfürsten aus, welches znr innernLandes diente, da man bei ausbrechendem Kriege"vch besondere Truppen anwarb.

ei» wörtlich:, es fehlt. Ein Deficit ist eben so viel al-

an i^« S. dieses. Insbesondere wird es von dem gebraucht, wasin dcrRechn'uugb "»1 der Ausgabe gleich zu seyn; der Ausfall

.Defile', das; heißt ein enger Paß, ein Hohlweg, wo nur eine

rv Ivviei a>» e Armee, vie vorycr IN mervei»

rs» nie,) aufmarschirte, bricht dieselben ab, und geht in einzelnenLugen hinter einander.

D efinire n, erklären, bestimmen, von einer Sache oder einemArgriffe eine deurliche und vollständige (jedoch kurze und bündige)Abstimmung geben. Eine solche Begriffsbestimmung oder Erklärungoeißt: Definition. Ooknirio voebalis eine Wvrrerklärung; Ootinr-eine Sacherklärung. Definitiv, entscheidend, abschlie-Definitivfrie de: Schlußfriede oder Friedensschluß. De-lNitivtraktat; abschließender Vertrag, oder Echlußvertrag.^bflnltrv entschieden, abschließlich, für immer: als Gegentheil^/-provisorisch, vorläufig; z. B. die von den Engländern pro-A °"'.ch weggenommenen Spanischen Schiffe find nun nach der von,„^"lbn erfolgten Kriegserklärung für definitiv (entschieden) genom-.,b".""iusehen. Definitor der Rath eines Ordensgenerals. Des-ein'^u auch in manchen protestantischen Ocrtern, z. B. in Gießen,

ConNstorialralh.

Definiriv-Friedensschluß s. Friedensschluß.win-Abfterdar, ist soviel als Großschatzmeistcr oder erster Finanz-uuuer am Türkischen Hofe, so wie überhaupt in den morgenländi-