Band 
Zweiter Band. Von Compass bis Fleury.
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Dorr Dov s6§

dor Douanen gewesen sind. Die Douanen - oder Maüthverokdnnnge noes Französ. Reichs werden allenthalben von denDvuaniers mit großer/Pünktlichkeit und Strenge gegen alle Reisende ausgeführt. Au bemerkenNr indeß, daß kejn Dvuanier dem Reisenden etwas fortnehmen wird,wen» es auch verboten ist» im Fall er es angibt. Das Einbringen'terbt alsdann nur verboten. Weggenommen wird nur die heimlichgehaltene, verschwiegene verbotene Waare. Au diesen gehört beiven neuern Franz. Administrativns-G'undsätzen fast alle im AuslandeNNzirte Waare «. s. w. und selbst Französische Waaren dürfen ein-»rat ausgeführt, nicht wieder etnaefükrt werden.

Doubl«, doppelt; z. B. im Spiel eine Doublepartie gewin-m"- d. h. eine doppelte. Doubl« Doui», eine Französischedvidinünze. Die ältern gelten 10 Thaler die neuern 12 Thaler r4 Gr. Doublorr«. einStück, das zwei Mal da ist, ». «..me Doublette von einer Münze, einem Kupferstich rc. Auch beißt"uolorro ein falscher Edelstein, aus zwei Stücken Krystall und da-Mchen gelegter Folie gemacht, wodurch ihm der Swein der Echt»aegeden wird. Doudlircn oder duplir en, verdoppeln; z. B»^ Spiel doubliren, d. h. noch ein Mal so viel seyen; beim Billard?, /t es, den Ball so treffen, daß er sich an der Bande stößt undM einen gewissen Punct zurückgetrieben wird; das Gegentheil vomschneiden des Balles. Bei den Kriegsübungen heißt dvnbliren: ent-weder aus zwei Gliedern eines, oder aus zwei Reihen eine machen,wodurch jm erster« Falle die Breite, im zweiten die Höhe des Ba-rons vermehrt wird. I» der Schifffahrt beißt es umsegeln; z. B.5?'Vorgebirge doubliren. Dvnblir- oder Duplirschritt, derAoppelschritt oder Geschwindschritt beim Marsch-ren der Soldaten.,*?"blirung oder Dnplirung, die Verdoppelung. Dnplik"er Rerbrssprache: ist die zweite Antwort des Beklaqten auf diezweite Klaaschrift des Klägers, welche Replik der Er»-sptlvn oder der ersten Verantwortnngsschrist des Beklagten folgt,s-i» °or K^ger noch Einwendungen zn machen. so ist ihm vergönnt,dritte Klagschrift, welche Triplik heißt einzureichen undBeklagten ist darauf noch eine dritte Verantwortungssthrift" 4 Uadruplik genannt) verstattet. Mehr als diese sechs SchriftenL^den bei einem und demselben Gerichtsstände nicht angenommen,^"plicativn, wie Dnplirung, die Verdoppelung Duplikat,inmr Doppeltes oder Verdoppeltes: .z. B. die Prediger in Sachsen^"nen von den Kirchenbüchern ein Duplikat halten und am Ende des

Wahres an den Superintendenten einschicken; d. b. sie müssen dieMilchen Anzeigen doppelt machen, und das eine Sremplar an dieBehörde einsenden. Dnpliciren, die zweite VerantwortungS»- 7 »!^ Artigen, oder auf die Repl'k antworten. D u p li c, t ä t; «D»s^tstch die Doppelheit; uneiqentlick die Doppelzüngigkeit oder Awei»!„"ü>«keit, da man über eine Person oder Sache bald so, bald an-redet. das Doppelte. Etwas »-»äuxia ausser,

heißt: ks doppelt ausfertiqen. ^ . — , . ,

«ntz Douchs' ein äußerliches Mittel, da man Wasser oder einedabe^ostimmte Feuchtigkeit anf den tranken Theil herabfallen läßt»

,»>. Dover, eine kleine Englische Seestadt in der Grafschaft Krnt,»-.„, "on> berühmten Hafen, wohin die Paguetboptk von.Eg<a>s s«s« «Nktkich nach England abgehe«.; s. Calals.