Erb
Erd
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Erb lehrn oder Erhzinsgut ist ein solche- Lchugut, welches so»Hohl frei veräußert als auch auf männliche und weibliche Erben ver-erbt werden kann, gleich dem Allodialgut.
Erbpacht ist diejenige Art der Verpachtung, da dem Päckter,»ach Erdung eineS gewissen Erbbestandgeldcs, gegen ein jährlich ab-iu.luhcende« , n,c zn steigerndes Pachtgeld, ein Gut »per GrundstückMit dem Erbbcstandrechte, für sich, seine Erben und Nachkomme«"blich u„d auf ewige Zeiten verpachtet wild-
Erbsünde, die; eine sittliche Vcrdorteubeit, die von den^mmmältcrn des Menschengeschlechts auf alle natürlicher Weise er-i^ugie Menschen veemögljdieser Zeugung übergegangen ftp» soll, odervon unser» Stammalrenn auf uns forlgeervte sittliche Krankheit,^oswegen nennt man die Erbsüude auch das angeborne Lerder-veu. Wer ein solches behauptet, nimmt au, daß die ersten Men-'Akn, Avam n»d Eva, durch den in den Mosaischen Schriften (B. >.§ Z-) eizählten Sün-cnfall nicht nur selbst aus dem ursprünglichen^Mgude u„,chuid heraustraten, soudern auch ihre» Nachkommeniitlliche Beschaffenheit mittheilten, vermdgederen alle vou Adam undiia«, Weise ahstammende Menschen entweder zum Guten
u/l bnftchjg »der doch zum Bösen so geneigt seyen, daß sie alle auch wirk-as ff'üdigvn, wie ihre Stammaltcrn Diese Lehre wurde seit Augu-,iw) ^ ö"te» oder seit d.m Anfang des 5. Jahrh, nach Ehr. iu der christ»^bche herrschend, uud »iau berief sich dabei auf verschiedne7, der heiligen Schrift, z. ,B. Psalm. 51, 7. Joh-3, ü. Rdm.
Es wurde ihr aber immer nicht nur von einzelnen Rcli»chkjgstbdrern' sonder» auch von ganzen Parteien oder Gellen in derH''«SUrche(z.B.de» Pelagianern, Sozinianern, Ksen-Erllgkf » ^-) witekiprochcn, welche theils jene Schkiststellen andersd>nrr r !' theils aus allgemeinen Vernunftgründeo gegen das Daseyndie n;», ^ Verdorbenheit in der menschlichen Natur stritten. D«be»h^,"?"uft besonders an der Mitthejlung einer moralischen Verbot?>»»d^ burch ej„e phvsische Handlung, die Zeugung, und noch mehr^be», o^gitlch mit behaupteten Zurechnung einer Verdorbenheit, dieZitier ^ . lnn Zuthu», milhiu ohne alle Theilnahme von Seiten^»»tr -hbit, mitgetheilt werden soll, Anstoß nimmt: so setzt«;ße„ ,>'? inner Religion innerhalb der Gränzen der dlv»^eg,t^^uunsc (L. 3-53) an die Stelle der Erbsünde den
djgE?" eines radikalen Bösen d. h. «iue^ Hanges znnr Sun»w der menschlichen Natur wie ci»gewur«elt scheint' weil
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,bd daln?, ^rtt eines Zeden auf eine »»begreifliche Weift perootgcht,!?^nge y^^ »berwindftch und zurechnuugsfähia ist' »b er ''b»! - „ , lebt, nicht völlig ausgerottet werde» kann.i>hrd«i!" ^ .Verachtungen über die voyneh
«leich,D> >ai.
r'd'^^ben der Religton"'Lh.":,.'S/s'y'l. ff. und Nein«§ der chri,tlichen Moral, -. yy. Aufi. z.
ihres "der Kartoffeln. Diese gegeuivärtig unter uns tv«-1.^ Branti ^ 'Stutzens allgemein angebaute Frucht, stammt>,^st naa> woher, „e der Engländer Franz Drate iu, I. igg«
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v "u"-va vrachce. I» Deutschland wurde» sie erst1,7." zuerst im Voigllande, in Stiedkksachftn aber erst um^o»v »""s'llanzr. I» Srraöbnkg macht« m^n im I. t?-o»'^o/. ZweicerBnikd. "