Band 
Zweiter Band. Von Compass bis Fleury.
Seite
460
JPEG-Download
 

. lüü E t y

5 -eine erste Jngendbildnng verdankt er seiner Mnkter, einer der edel»freu nnd geistreichsten Frauen ihrer Icit, und nach deren frühem Todedein als Professor der Moral bei der Dresdener Cadetten-Akademieverstorbenen Welker, einem würdigen Schüler Ernesti's. Von blo-ssem ward er mit Beihülfe mehrerer Hauslehrer znr Akademie vorbe-reitet. Nächst der Rechtsgelehrsamkeit, die er in den Jahren 177.2bis 1781 zu Leipzig unter Hommcls, Seqers und Sammets Anlei-tung studirte, widmete er sich auch der Geschichte, Philosophie unddem Studium der Kunst, die er durch den Umgang mit deu erste»Künstlern feines Vaterlandes, mit denen er zum Theil verwandtwar, lieben und kennen stritte, und lcgtb so den Grund zn jener viel-seitigen Geist'sbildung, die ihn auszeichnet nnd sich in allen seine.»Werken ansspnätt. 1782 ward er Doktor der Reckte nnd akademi-scher Docent zn Leipzig; die praktisch-juristische Laufbahn begann H2782 als Consnlent beim Oberbofgericht und Konsistorium zn Leipzss'r?8z ward er znm Beisitzer des Landgerichts im Markgrafthum N>s'

, lderlausitz nnd 1757 zum außerordentlichen Professor der Rechte ettnannt. l?yz erhielt er die fünfte ordentliche Lehrstelle der Re<m°nebst der Mitgliedschaft der Juristenfaknltät; 17YZ ward er tt""Obe-lchofgerichtsdeisitzer, !8oy zum Oberhofgerichtsrath und in ebe»dem Jahre znm Professor des Kriminalrechts und znm Domherrn deoKwchstifts Naumbmg ernannt. Auch auswärtige Auszeichnnngs».wurden seinen Verdiensten zu Theil. 1805 ernannte ihn der hENlerander t. zum Correspondenten der Relchsgesetzgebuiigskoininim"zu Petersburg mit G-balt. Die Akademie zn Erfurt, die königlum.Gesellschaften der Wissenschaften z» Warschau und in der Oberlamu-so wie die Universität Wilna, ernannten ihn zu ihrem ishreu>m 'glieoe. Er hat als Schriftsteller, akademischer Lehrer und GesckP'mann sich die ausgezeichnetsten und vielfachsten Verdienste crworeu-Seine akademischen Schriften verbreiten sich «der wichtige KE»stände des philosophischen und positiven Rechts, der Recbtsaftett xwer, Recktsgeschichte und der Theorie der Gesetzgebung; überall "er denselben mit eben so viel Scharfsinn als Gründlichkeit neue usichten abzugewinnen gewußt. Seine Deutschen Schriften haben.täglich Kriminalrecht nnd Gesetzgebung znm Gegenstand.Sächsische peinliche Reckt brachte er zuerst in die Formstems, und seine Anmerkungen zur Uebersetzung des Pastoret ^viele wichtige Fragen der Kriminalgefttzqebung zur Sprache Ma g-Seine erste erhebliche Schrift über Gesetzgebung war sein betau'Werk über Leopolds >k. Gesetzgebung in Tvscana.Versuch über das Ausehn der Gesetze, gab die .,cssnng, daß der kbnigl. Preuß. Großkanzler Carmcr ihn on'cwKritik des allgemeinen Gesetzbuchs für die ^"„kvort-Gtaaten aufforderte. Im ersten Bande dieser Kritik ,,rsache»setznng znm Nachtheil der Wissenschaften aus verschiedenen uausblieb) hat er einen wichtigen Vorschr'ttt in Per wlssem '

^'zopou ihm herausgegebenen Zeitschrift, Amalthea