Band 
Zweiter Band. Von Compass bis Fleury.
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569
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Feh

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«nd AweÄvftn Crzäbkungkri dieser Art Verstand und Zweck gebrachtwerden könne, wer wollke daran jwelfeln? die Nluliie der Arabel kestebr da; laß aufsteigen au« lyr schone Gen-lten! Keine Dichtungvermag dem menschlichen Herzen so seine Dinge so fein zu ,-gen a Sder Roman, und vor allen Romane» da« Fecumarchen. 3" Um»ist die ganz!- Welt und ihre innere Werkstatt», das MeusLenhcrz,als eine t)anbcrwelk aanz unser. Nur icy man selbst enr v vu d erFex begabter Glücklicher, um in dieser ZauberE ihre Geschäftein verwais., nn>>" »>« da«

Fehde, die. Dieses Altdeutsche Wort bedeutet überhaupt«"kommen jede Uneinigkeit, die sich in Thaten äußert: im beson-nn Sinne versteht man aber darunter eine» feindlichen Ueberfall"ck Mannschaft, den ein Unterthan de« Dculschen Reich« gegen deuunsern verübte, um angethane Beleidigungen ohne Hülfe der Obern! wachen. Die Neigung zu Fehde» lag schon im Nationalcharaftek.^rutschen; denn da« Gefühl ihrer eignen Tapferkeit gab ihnen einVertrauen zu sich selbst, daß sie» ohne erst gleich Hülftvsen^wachen die Obrigkeit um Schutz anzuflehen, sogleich selbst mitdi- Seidiger im offenen Felde kämpften. Der Volksglaube, daß^ Götter dem Gerechte» den Sieg schenkten, unterstützte diese^vstlMf,, dje dje schädlichsten Folgen hervorbrachte, indem im^""ftaltkr Freiheit in Zügcllosigkeit überging, und der Adel unterVorwande de« Lebnsystcw« seinen eignen Unk rtbanen, seinenr/Wanden und selbst dem Haisir so viel Rechte al« möglich zu ent-übe/," Die Regenten waren zn schwach, um die immer mehr

- "bbmenden Bcsehdungen z» hindern: ja mau verließ dievikbr *^ik so sebr, daß manRaubschlösser errichtete, seine Feindeder "I"ttlick angriff, sondern heimlich gleich Meuchelmörder» nie-sekb^,^^' Kirchen und milde Stiftungen und selbst Obrigkeiten bc-bülk-!' ^gar Bürger und Gesinde machten ihre Zwiste durch Sclbst-keiii''Art au«. Man kannte nun in Deutschland keine Gesetze,Verfassung mehr; überall herrschte der Stärkere, und da« Faust-alle x b"" so «annte man da« angebliche Recht zur Fehde) hatte^at»> ""ü und Sicherheit verdrängt. So war de rZu>tand nnieröhj«.""»des vvm zehnten bi« zum fünfzehnten Jahrhundertsetzen ^' Bcmühungcu der Regenten, diesem Unheil ein Ziel zukest"' waren mcistenkbeil« ganz vergeblich, und selbst die Geisistch»Ich^^veikere den weltlichen Herrschaften hierbei entgegen, »m sie zudcrta Die Kaiser machten vom Anfange de« eilsten Jahrh»,>,lun„ viele Landfrieden, ». h. Verodnungen z« Crkal-

d«r «-^.vn^utlichen Sicherheit und Tilgung der Vesedbungen; aber^ "irsprach ihren ruhinwürdigcn Absichten nur wenig. Sie«ich ia!,^?^^..^ah>» bringen» daß man Kirchen, milde Stiftungen^tzterea o» Schlösser schonte (erstere« hieß Gotkesfricdc»

^ffk» friede) und daß man auf gewisse Jahre oder in ge-

auch Fehden einiaer Maßen unterließ. Sie bewirkten

'inen »man d,e Fehde jede« Mal wenigsten« drei Tage vorher durchü»d s»m,..vder aus eine andere Art ankündigen mußte,bete Urt»^- " bärtesten Strafen für diejenigen fest. die ohne gegsün-«Nsinaen« "^bloßer Rachsucht oder Ranbbegierbc Feindseligkeitentage »uKaiser Marimilianl. konnte ,49z auf dem Reich«--worin« erncit allgemeinen und beständigen Landfriede» zu