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Theile des Nationalvermögens ein Staatsvermögc» gebildet, alsMittel, die Sicherheit der Staatsglieder durch Gesetzgebung, Aus-sicht und Vertheidigung zu sichern, und den bequemere» Verkehrinnerhalb des Staarsgebletes zu befördern. Das Schwierigste istb-ebei, auf eine zugleich rechtliche und sichere Weise das Verhältnißru bestimmen, nach welchem das Staatsoermögen aus dem Vational-vkrwvgcn soll gezogen werden. Die Wissenschaft, welche dieses fürStaats und Vvlksgluck so wichtige Problem aufzulösen bat, ist dieFurauzwisseuichasr, Eammeralistik, von Manchen für gleichbr-»enkknd mit Gtaatswirthswasl gehalten Ls. Eammeralwissen-schüft), welche stch jedoch bestimmt von einander unterscheiden lassen.Wir lassen diesen Unterschied hier Statt finden, und nehmen Finanz-nuffenichast io dem engeren Sinne als System der Grundsätze, nachdenen die Staatseinkünfte auf eme d>e Etaatsgiieder,am we-nig,lcn beuchende «nd die Staatszwecke am sichersten beförderndeWe»e erhoben werden. Sie lehrt r) hie Quelle» der Staatsein-künfte, r) die Gränzen, z) die Hebung uub 4) die Verwal-tung derselben keimen. . Die Quellen sind eigentlich nur zweirfach, Benutzung eines gewissen Sraatseigenthums und Abgaben vondeip Ptlvalvermögen; gewöhnlich nimmt man jedoch eine dreifacheQuelle au, 1) aus de» Kroogürern, Domainen, Cam-Mergütern u, s. w., die man nicht mit den Palrimonialgüternverwewseln muß, welche die Chatoulle deS Fürsten ausmachen;2) a»»S den Regalien, Zollregal, entweder aus das Fuhrwerk oderaus,.IM Waare gelegt, anfangs bloß zur Vergütung der Crhaltungs-kvgen für Straßen, Brücken, u. s. >»., Postregal Wasserregal (We-gegoll Lar auf Ein- und Auslaufen der Schiffe, Eröffnung derEckk-ußen und Brücken, Fischfang u a. m.), Forstrrgal (nur inde»-n Forste», die StaatS. igenthum sind), J^gd-, Bergwerk-,Salz- und Müozregal; z) aus den Abgaben vvm Privateigenthum.Diese entrichtet entweder d,r liegende Grund (Grundsteuer) entweder»am Maßgabe s. ines Werthes oder seines Ertrages, oder der Besitzer,(«opf-Personen-Steiier), ober der Verzedrer. wo sie dann mancherleiNamen bat, Accise, Zoll, Trank-, Victualien-, Fleisch-Steuer u.'« w. Endlich sind «der auch noch in Anschlag m bringen 4) diekufalllgen Gefalle, die Lebnsgefälle und die, welche die Ge-richtsbarleit und Polizei einbringen, aus Ävnfiokationen, Priv.tle-«ien Patenten, Stewpelpapier, Karten- und ZeitungSstemxelulu-auf- und Begräbnißscheinen, Paffen, Strafgeldern u. s. >v. Mitu>e>en Einkünften wird der ordentliche Aufwand gedeckt, für Fälle deSM^bkutiiwe» Staattaafwandes bedarf es noch außerordentlicher»uttel, welche entweder in neuen Steuern (eine Menge der vvrhm«enaluiten entstanden auf diese Weis.), z. B. Feost.r -, und Kutsche«»«re, Luslagc auf Luruswaaren 0, s. w. « oder Erhöhung der alten^"uern, oder Verpfändn,,g der Domaineu oder sraatsttedftanstal-^n und Staatsbazardsplelen bestehen. Man pflegt außerordentlicheI,< >" außerordentlichen Fälle» die Staalaeinkunste zu ver-
' »'"^flöüperalionen-zu nennen, welche allerdings mirl»,.üü Umsicht behandelt seyn wollen, wenn nicht der Staar