Fin Fir 6iz
Finstre Aammer, ist ein nach den Regeln der Lichtlebre(Optik) eingerichteter Aasten, an dessen Vorderseite sich ein rundesLoch mir einem Linsen - oder Vergrößerung-glase befindet, durch wel-ches die Lichtstrahlen der gegenüber liegenden Gegenstände hineinfal-le» , sich brechen, dann von einem innen angebrachten schräge stehen-de» Spiegel aufgefangen und auf ein unten liegendes ganz weißes Pa-pier geworfen werden, auf welchem sich die Gegenstände wie ein fei-nes Gemälde darstellen und bequem nachgezeichnet werden. Dieseoptische Zulüftung hat Johann Baptist Porta, ein Neapolitanischer»rzr und Physiker, im 16 , Jahrhundert erfunden. S. auch 6»«>o-
*a »baour».
Finte, ist im Fechten die List, da man sich stellt»als ob mannach diesem oder jenem Theile seines Gegners ziele» und »»dem die-wr dagegen sich zu verwahren sucht, den Hieb oder Stop wo andersEinführt. Daher die figürliche Bedeutung von Blendwerk, Verstel-lung , verstelltem Angriff, listiger Wendung. ^
rioeki, sind Aopfqnasten von Seide, mit Gold und SilberUmsetzt, für Kutschpferde. Sie wurden zuerst von den VornehmenRom-gebraucht, daher die Italienische Benennung. Sie kommenNur denen zu, welche den Titel Ercellenz führen.
Firma, die HandlungSunterichrift, der Name, unter welchemein Handelshaus seine Geschäfte treibt. Die Handlung wird unterder bisherigen Firma fortgesetzt, d. h. unter dem bisherigen Namen,bin Handelsherr gibt seinem Diener die Firma, d. h. die Vollmacht,i» firwireu, ober den Namen der Handlung zn unterzeichnen.
Firmament bezeichnet im gewöhnlichen Sprachgebrauch deru»s die Feste des Himmels oder daS scheinbare Himmelsgewölbe. EStst einleuchtend, daß diese Benennung, die wir schon in den Reli-Slonsbüchern der Juden finden, in der allen rohen und unwissendenBölkern gemeinen Vorstellung, daß der Himmel ein festes Gewölbesey, ihre« Ursprung hak. ^ ,
Firman, der; i) beiden Türken, ein Befehl, den der Groß-sezier im Namen des Kaisers ausfertigt; 2 ) i» Ostiudien, dieschriftliche Erlaubniß, Handel zu kreiden.
Firmeln, oder Firmen, heißt in der Römischen und Grie,chlschen Kirche ein Kind zu einer gewissen Zeit (gemcrniglich in set-»cm sechsten Jahre) mit Shrpsam salben, mir dem Kreuze bezeichnen"»d ihm einen Namen geben. Die Handlung oder Ceremonie selbst,Welche die Firmelung oder auch Firmung heißt, gleichsam die^ausbestätignng, Eoufirwation — daher auch der Name — geschiehtdem Bischof oder Werhbisckof, in Veiseyn einiger Patheu, undAsd xj„es hex Sakramente in der Römisch-katholischen undWölfischen Kirche betrachtet. Sonst geschah sie zu Ostern und zu>!>»gsten. Es waren Pathen dabei, welche den Raunn des Firm-ung? ansagten und die Hand auf dessen Schultern legten. Dre Kin-der konnten vom sechsten bis vierzehnten Jahre znr Firmelung dar-be, !>r w'rde», doch mußten sie, wenn sie über zwölf Jahre waren,o»oor d, m Pfarrer beichten. Es wurden die über die Stirne Hangen-de» Ha«re abgeschnitten, der Bischof gab dem Kinde einen lcichtenBackcnstreich, betete über ihm, legte die Hand anf dasselbe, n»d öltefs. Die aus die Stirn gestrichene heilige Ehrpsam wurde mit einemn.»che verbünd-u, wUriies drei oder sieben Tage darauf blieb, her-nach ward sie mir Salz atgewaschen und daS Luch ins Feuer, odert» ein Beinhgns, »der in- fließende Wasser geworfen. War die Fir-