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Fünfter Band. Von I bis L.
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228 Johann ohne Land

übt worden war. Da der Beklagte, der vor das Gericht der Pairsgeladen war, zu erscheinen verweigert hatte, so wurde er zum Todeverurtheilt und sein ganzes, in Frankreich gelegenes Habe zum Vor-theile des Königs confiscirt. Auch machte es sich Philipp bald zurPflicht, von dem Verbrechen seines Vasallen den gehörigen Nutzenzu ziehen. Johann, in Weichlichkeit und Wollust versunken, ließ sich'die Rormandie, Guienne und Poitou entreißen und begab sich nachEngland, wo er verachtet und gehaßt war. Seine Trägheit gingso weit, daß er, als man ihm von den Fortschritten des Königsvon Frankreich Nachricht gegeben hatte, kaltblütig zur Antwort gab:„Laßt ihn nur machen. In einem einzigen Lage werde ich mehrwiedercrobern, als er mir in einem ganzen Feldzuge entrissen habenwird." Von jedermann verlassen, glaubte er, die Herzen seinerUnterthanen wieder zu gewinnen, wenn er zwei Acten Unterzeichnete,welche die Freiheit Englands begründeten, aber auch zugleich dieQuelle aller Bürgerkriege daselbst wurden. Die erste Acte wurdedie große Charte und die zweite die Charte der Wälder benanntUm das Maaß seines Unglücks voll zu machen, entzweieten ihn imI. 1212 die Auflagen, welche er der Geistlichkeit seines Reichs auf-erlegte , und die Härte, mit welcher er sie eintreiben ließ, mit demPapst Jnnocenz IH. Dieser that daher England in den Bann undverbot den Unterthanen, ihrem Könige zu gehorchen. Aus dieserLage, in welche ihn der Uebermuth des Papstes versetzt hatte, konnteer sich nur dadurch befreien, daß er sich und sein Reich dem heiligenStuhle unterwarf. Ein päpstlicher Gesandte empfing die Unterwer-fung , welche der König kniecnd und in folgenden Worten zu erken-nen gab: „Ich, Johann, von Gottes Gnaden König von Englandund Herr von Irland, gebe, zur Sühne meiner Sünden, aus freiemWillen und mit Zustimmung der Barone meines Reichs, der KircheRoms und ihren Nachfolgern die Königreiche England und Irlandmit allen Rechten, und nehme sie als Vasall des Papstes an, sowie ich Gott, der römischen Kirche, dem Papste meinem Herrn undseinen gesetzlich erwählten Nachfolgern treu und gehorsam sey» wer-de. Uebcrdieß verpflichte ich mich, dem Papste einen jährlichen Tri-but von 1000 Mark Silbers zu bezahlen, nämlich 700 für Englandund Zoo für Irland." Jetzt übergab man dem Listen Geld, alserste Zahlung des Tributs, und dann überreichte man ihm die Kroneund das Zepter des Reichs. Der päpstliche Legat trat das Geldmit Füßen, behielt Krone und Zepter fünf Lage und gab alsdannbeides, gleichsam wie eine Schenkung des Papstes, dem Könige zu-rück. Diese Schenkung, die ihn bei seinen Unterthanen verächtlichmachte, wurde bald die Ursache eines Aufruhrs, in welchem Johannvon seinen eignen Unterthanen zu verschiedenen Malen geschlagenwurde. Nachdem nun auch der König Philipp August im I. 1214die Schlacht bei Bouvtnes gewonnen hatte, so empörte sich der ganzeAdel Englands gegen Johann und zwang ihn, die 1110x00 oi-arwnoch bündiger zu machen. Die vornehmsten Artikel derselben sind:„Der König macht keine Auflage ohne Zustimmung der Ration ; jeder-mann wird auf eine legale Weise und nur von seines Gleichen ge-richtet werden. Jedermann kann aus dem Reiche gehen, dahin wie-der zurückkehren, über seine Güter verfügen, wie es ihn gutdünktDie wirklichen Erben folgen, wenn kein Testament vorhanden isiu.s. w." Der König Johann glaubte sich so beeinträchtiget, indem erseinen Unterthanen durch die inaxnu ciiarl» die natürlichsten Rechte