Ivhanniter-Ritter sZZ
gaben, Steuern anordneten n. s. w.; die geistliche Gewalt, d. h.die unmittelbaren Ordensangelegenheiten, wurden von dem Capitelgeleitet, welches aus 8 Laliivi Lonventuali bestand, und in wel-chem der Großmeister den Vorsitz hatte. Bei dem Tode eines Groß-meisters ernannten die 8 Jungen, won welchen weiterhin gesprochenwerden soll, -r Repräsentanten, und diese wiederum S Wähler,nämlich einen Ritter, einen Priester und einen Waffenträger. Nach-dem diese drei noch i3 andere Glieder zu Wählern aufgenommenhatten, ward von allen zusammen der neue Großmeister gewählt.Die - rnehmsten Stellen in dem Orden bekleideten die Häupter(kiliors) der acht Jungen (Bezirke), in welche die Ritter >nach den Rationen, aus denen sie bestanden, eingetheilt wprden.Diese Jungen hießen: Provence, Auvergne, Frankreich',Italien, Aragonien, Deutschland (welches die vornehmsteJunge ausmachte), Castilien und England. Aus diesen Jun-gen wurden die obenerwähnten Rallivi Oonventusli gewählt, unddie Ländereien derselben in Prioratc, diese in Balleien, unddiese wiederum in Commenden (Eommenthureien) einge-theilt. Bon den Prioraten hatte das deutsche den Vorzug, undhieß daher Großpriorat. Es wurde von dem Hoch- ober Deutsch-meister (obersten Meister des ritterlichen St. Jo-hannis- Ordens in deutschen Landen) bekleidet, der je-desmal ein deutscher Reichsfürsi seyn, und seine eigentliche Residenzin dem Mcistcrthume Mergentheim, auf dem dortigen BergschloffeNeuhaus, haben mußte. Der letzte Hoch- oder Deutschmeister warMaximilian, Kurfürst von Kölln. Unter dem Hoch- oderDeutschmeister stand der Johanniter-Meister in Deutsch-land (der Meister des ritterlichen Johannis-Or-dens in der Mark, Sachsen, Pommern und Merid-ian d), welcher über das Heermeisterthüm von Brandenburg, überUngarn, Böhmen und Dännemark die Gerichtsbarkeit besaß, undzu Heitersheim im Breisgau residirte. Der letzte Johanniter-Mei-stcr, ein Traf von Reichenbach-Fourmaigne, verlor durchden prcsburger Frieden, und die Errichtung des rheinischen Bundes,alle seine Besitzungen im westlichen Schwaben an den Großherzogvon Baden. Von den oben erwähnten 8 Jungen hatte sich Englandbereits im r6ten Jahrhundert losgerissen; die drei französischen ver-loren wahrend der Revolution ihre Existenz; die castilische und ara-gonische ward seit dem Frieden zu Amiens von Malta getrennt,und die italiänische und deutsche Junge haben gleichfalls durch dieneuesten Ereignisse aufgehört. Auf diese Weise ist der Johanniter-Orden in diesem Augenblicke wie aufgehoben, und seine Wiederher-stellung ist um so weniger zu erwarten, da die Insel Malta förm-lich in den Besitz Englands gekommen ist. Die Johanniter-Ritterbeobachteten, außer den bereits angeführten Gelübden, noch die Re-gel des Augustiner-Ordens; die Protestanten waren jedoch nicht ver-bunden, ehrlos zu leben. Alle Mitglieder mußten von gutem, altenAdel seyn. Die Ritter, welche ihre Ahnen auf das strengste erwei-sen konnten, hießen klavalieri cii Aiustiria (Ritter vonRechts wegen); diejenigen hingegen, bei welchen die Ahnenprobeschwierig ist, die aber dennoch, in Rücksicht ihrer Verdienste, auf-genommen werden, klavslieri cii Arsria (Ritter aus Gnaden).Die Ordens-Pflicht der Ritter, wenigstens dreimal gegen die Un-gläubigen oder die barbarischen Seeräuber zu Felde zu ziehen, wurde