Band 
Fünfter Band. Von I bis L.
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321
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Marmor von Schaden, gearbeitete Büste Kant's, in einer offenenHalle der königsberger Dom- und Universitatskirche, wo b rertSdie Gebeine des großen Mannes ruhcren, als ein Denkmal öffent-licher Verehrung feierlich aufstellte, und dadurch jene Halle zu einer8ton Lanrinna weihte. Ueber Kant vergl. übrigens Ludw. ErnstBarowskr, Darstellung des Leben« und Charakters Kant's (Kö-nigsberg i 8 c> 5 , 8.); Vastanski, Im. Kant in seinem letzten Le-bensjahre (Königsberg r 8 c> 5 , 8.); Jechmann's Lm. Kant, ge-schildert in Briefen ,c. (Königsberg i 8 « 5 ), und die nordischen Mis-cellen (1804, 3 Hfte. p. ,72 u. 184), auch Pros Herbarts (wl-cher gegenwärtig den kantiichen Lehrstuhl in Königsberg einnimmt)Rede über Kant's Verdienste in der angeführren Beschreibung seinerGedächtnißfeier. Uebrigens sind die Versuche, Kant's Philosophieim Auslande zu verbreiten, in Beziehung auf Frankreich (z. Z.durch Charles Villers unternommen) und England, ohnegroße Wirkung geblieben. Mehr Eingang hat diese Anficht in Hol-land und den nordischen Reichen gefunden. D.

Kanten, s. Spitzen.

Kanzellei-Styl, Kanzleistyl: der Styl, dessen mansich bei Abfassung öffentlicher Schriften und Urkunden in den Kan-zelleien (s. d. Art.), besonders in den deutschen, bedient. DerKanzellei-Styl soll bei aller Würde, mir welcher eine Regierungspricht, auch die vernünftige Klarheit besitzen, welche vor allen dieAussprüchc einer Regierung, als höchster Intelligenz, gebührt, undihnen einen inneren Vorzug vor dem gemeinen Geschafftsstyl gebe»kann. Statt Hessen finden wir, daß der gewöhnliche Styl deutscherRegierungsschriften (einige Regierungen haben auch darin den Geistder Zeit erkannt) so abgeschmackt steif, schleppend und verworrenist, daß dadurch nicht nur der Sinn der öffentlichen Verfügungenverdunkelt wird, dessen klares Verständniß der Regierung, wie denUnterthanen wichtig ist, und der Unterthan, um den Willen seinerObrigkeit zu treffen, sich unzuverlässigen Mittelspersonen anver-trauen muß, die nicht immer sein Interesse berücksichtigen; sondernauch der Styl der öffentlichen Verhandlungen ein G.genstand desSpottes geworden ist, indem man durch den Ausdruck Kanzel-lei-Styl sprichwörtlich jeden steifen, durch abgeschmackte undverworrene Phraseologie schwerfälligen Styl zu bezeichnen pflegt.Am nacktheiligsten und zweckwidrigsten ist dieser Styl, wenn er inden Gesetzen und Verordnungen, welche sich aus alle Unterthanenerstrecken, vorkommt, weil die Dunkelheit desselben eine schädlicheRechtsunwissenheit, die Herrschaft einer besondern Caste, welche dieGesetze versteht und der gesetzlichen Formen kundig ist, und eineunzählige Menge von Streitigkeiten begründet. Der deutsche Kan-zellei-Skyl, wie er noch jetzt herrschend ist, stammt aus dem 17t«»Jahrhunderte, einer Zeit, wo die lateinische oder Gelehrrensprache,und die französische (die Hof und Galanteriesprache) die Freiheitund Ausbildung der deutschen auf jedem ihrer Schritte hemmten.Da nun der Kanzleistyl mittelst der Dikasterien, welche sich dieRegierungen natürlicher Weise zum Muster nahmen, zum stehendenMuster des öffentlichen Geschafftsstyls Überhaupt (Kan-let.-hl im wettern Sinne) wurde, eine gebildete Prosa aber st )die größtentheils dem Mittelstände cnt.'xroffemn deutschenSchriftsteller und Dichter, allmählig unter allen Ständen verbrei-tete, so zeigt sich, wie weit der öffentliche Geschäffrsstyl der Deut-«»nr. L«x, (N. Auff.) V. I,