Band 
Fünfter Band. Von I bis L.
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347
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Ketzer Z47

Neekrü- nunqsart findet beim Handel und Verkehr überaus viele Anwendung,cht v«» nämlich bei Vergleichung der Maaße, Gewichte, Geldsorten u. dgl. undönland, ist daher dem Kaufmann und den Geschäftsleuten sehr wichtig. N. I>.Iah«« Ketzer giebt es nur in so fern, als eine sich für rechtgläubign Süd- haltende Kirche Undersmeincnde, die ihr angehörten, dafür erklärt,

sindunj Als das Christenthum in Palästina entstand war es in den Augen

der Juden eine Ketzerei (Häresie), d. h. eine Abweichung von demst durch geltenden Lehrbegriff und Cultus des Judenthums. Seit sich aber

:fe und das Christenthum förmlich von ihm trennte, seine Bekenne« auch

und in unter den Heiden sammelte und seinen vom Judenthums wesentlich

ru, die verschiedncn Grundcharakter durch ein eignes Kirchenthum geltend

iroft zu machen anfing, konnten weder die Christen von den Juden, noch

die Juden von den Christen mehr Häretiker genannt werden undZahle«- eben so wenig sind Heiden und Muhamedaner in den Augen der

cht wie Christen Ketzer, sondern Ungläubige, die keiner Abweichung vom

roch ei- orthodoxen Chrtstenthume, das sie nicht angenommen hatten, be.

olche«: schuldigt werde» können. Aber in der Christenheit selbst entstand der

Gegensatz zwischen den Rechtgläubigen und Ketzern sobald die Len-erwiui- denz der Kirche zur Einheit des Glaubens und zur Alleinherrschaft

her di! gewisser durch Uebereinkunft der Mehrzahl für orthodox erklärter

imm» statutarischer Lehrsätze und Gebräuche bei den wortführenden Leh»

eben s» , rern zum Bewußtseyn kam. Der Streit über solche Lehrsätze undewöh«- Gebräuche führte zur Verketzerung der unterliegenden Gegenpartei,

-l auk ^ Häresiarchen (Anführer andersdenkender Parteien) wurden mit

ihren Anhängern vor der Erhebung des Christenthums zur Staats-, fort- religion nur mit Ausschließung aus der Kirchengemeinschaft, seit

kette«- Konstantin d. Gr. aber von der weltlichen Macht außer dem Bann,

ae Art den die Bischöffe verhängten, auch mit dem Exil, der Verbrennung

ounker ihrer Bücher und dem Verluste ihrer bürgerlichen Rechte bestraft.

önigS- Das erste Beispiel einer Lebensstrafe gegen Ketzer gaben auf der

Synode zu Trier Z 85 spanische Bischöffe durch die Berurtheilungrkünst- Priscillians zum Tode. Die bis zur Einführung der Inquisition

telgrö- den Bischöffe» überlassenen Ketzergerichte konnten nur unter Mitwir-

i Den- kung der weltlichen Macht Lebensstrafen über Ketzer verhängen;

i durch seit dem Anfange des iZten Jahrh, wurden aber fast in allen Län-

Kett« dern der Christenheit eigne Ketzermeister mit unumschränkter Voll-

Man macht bestellt, die sich durch zahllose Confiscationen und Hinrichtun-

nd bis gen furchtbar machten. Die Kreuzzüge, die Simon von Montsert

wird um diese Zeit gegen die Albigenser, eine aus Manichäern, Katha-

Kroue rern und Waldensern bestehende, im südlichen Frankreich besonders

me ist um Toulouse und Albi weit verbreitete Secte (vergl. d. Art. Sec-

fein, ten) anführte, war offenbar ein bürgerlicher Krieg zur Vcrnich,

nvent. tung der Ketzer. Frankreich, Spanien und Italien wurden vom

gegen- iSten bis ins i6te Jahrh, durch häufige Ketzerverfolgungen verheert

ividikt und ersteres noch. im aften Jahrh. durch den Fanatismus der Beicht--

giebt vätcr Ludwigs XIV. seiner fleißigsten Einwohner beraubt. Seit

f eine dem uten Jahrh., wo eine unter dem Namen Katharer oder Ga-

thme- zarer besonders in der Gazarey (Krimm) herrschende Secte nach

irößeu Westen vordrang, scheint durch diese Gazarer der Ausdruck Ketzererfor- zur Bezeichnung von Christen, die vom orthodoxen Kirchenglaubenunter den Deutschen in Gebrauch gekommen zu seyn.illti- Ach m Deutschland trieben Ketzermeister, deren erster Conrad vorrMarburg von 1214 —Zz, am Nheine wüthete,' von Zeit zu Zeit ihrMich- Wesen; doch konnte hier, wenn auch der unpolitische Fanatismus