Band 
Fünfter Band. Von I bis L.
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35§ Kingston !

sich bald veruneinigte, als Schiffslieutenant nach Westiudien segelt«.Indessen war ein Kind die Folge dieser kurzen Verbindung; es starbjedoch, und die Verbindung blieb geheim. Sie selbst gieng nachDeutschland, und fand die schmeichelhafteste Aufnahme sowol ampreußischen als am sächsischen Hofe. Bei ihrer Rückkunft nach Eng-land eroberte sie sowol durch Liebreiz als durch Geist Aller Herze».Da sie die angesehensten Partiten ausschlug, so glaubte man sie in!geheim mit Lord Home vermählt; und dieses Gerücht war di«günstigste Auslegung ihres vertraulichen Umgangs mit demselben.Es gewann noch größere Glaubwürdigkeit, da Miß Chudleigh vo«dieser Zeit an den ungeheuersten Aufwand bestritt. Die ärgerlicheChronik gab ihr überdieß einen Liebhaber an der Seite des Thro-nes. Unter der Begünstigung des Staatsministcrs vertilgte sie dieletzte Spur ihrer Verbindung mit Hervcy aus den öffentlichen Acte».Als dieser jedoch im I. 1769 Graf von Bristol ward, und zugleichin eine Krankheit siel, von welcher keine Rettung möglich schien; s« >reizte sie plötzlich den Ehrgeitz, ihre Vermählung mit dem Grase» leben so eifrig bekannt zu machen, als sie dieselbe vorher geheim ge- ^halten hatte. Auch jetzt kam der Minister ihren Wünschen zuvor, iAls aber der Graf ganz unvcrmuthct wieder hergestellt wurde, zeigtesie auf einmal eine andere Gesinnung: denn sie verlangte nicht sei»!Person, sondern nur seinen Reichthum. Ihre Absichten gingen imauf den Herzog von Kingston. Lm I. 1765 schlug ihr der Graf vonBristol, nachdem er sich in eine andere Dame verliebt hatte, dieEhescheidung vor; sie klagte ihn vor dem Matrimonialgerichte a»,und wurde für frei und ledig erklärt. Einen Monat hernach hcira-thcte sie den Herzog von Kingston. Fünf Jahre hatte sie in dieserEhe gelebt, als ihr Gemahl starb. Vermöge seines letzten Wille«-kam ihr der lebenslängliche Genuß aller seiner Güter und Besitzun-gen zu; und nach ihrem Tode siel die ganze Erbschaft an einen jün-ger» Neffen des Verstorbenen, mit völliger Ausschließung eines al-tern Neffen. Voll Unwillen hierüber, .suchte dieser die letzte Eheseines Oheims für ungültig zu erklären. Während die verwitweteHerzogin eine Reise nach Italien machte, klagte er sie der Bigamiean. Sobald sie in Rom Nachricht hiervon bekam, flog sie zu ihrem jBanquier Jenkins. Dieser verbarg sich vor ihr, und sie argwohnte,daß er sich mrt ihren Verfolgern zu ihrem Untergänge verbündethabe; sie setzte ihm eine Pistole auf die Brust, und nöthigte ih» >zur Auslieferung der ihm anvertrauten Papiere. Nicht ohne tödt-liche Unruhe kehrte sie nach Calais zurück. Hier sprach ihr der LordManssield Muth ein, und bei ihrer Rückkunft in England verbürg-ten sich der Herzog von Newcastle, der Lord Mont Stuart und .Glover für sie. Der Prozeß, welcher großes Aufsehen erregte, be-gann den 15. April 1776 und dauerte fünf Tage hindurch. Da duHerzogin die Wittwe eines Pairs war, so mußte der Prozeß vordem Oberparlement geführt werden; alle Pairs von England warenhier Richter, unter dem Vorsitz eines Lord Steward's, den der Kö-nig zu diesem Endzwecke ernannt hatte, dessen vielbedeutende Wurdeaber mit diesem Prozeß sich auch endigte. Der Schauplatz war mWestminster-Hall, dessen außerordentliche Größe dennoch die zahlrei-chen Zuschauer nicht zu fassen vermochte. Der Spruch, vermöge bri-sen vormals die erste Ehe mit Hervey als ungültig erklärt wordenwar, wurde nunmehr als widerrechtlich aufgehoben, und solglu»die zweite Ehe für ungültig erklärt. Die Herzogin wurde als» »er-