Band 
Fünfter Band. Von I bis L.
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Kirchensatzungen

.Kirchenvater

Kirchensatzungen sind von der Kirche angenommene Mei-nungen und eingeführte Gebräuche, welche sich nicht auf die Auto-rität der heiligen Schriften gründen. iV.

Kirchenspaltung, s. Schisma und Schismatiker.

Kirchenstrafen sind die Strafen, welche von der Autori-tät, die in einer kirchlichen Gesellschaft die gesetzgebende und aus-übende Gewalt besitzt, den die Gesetze der Gesellschaft übertreten-den Mitgliedern derselben auferlegt werden. Bestellen sie bloß inder Entziehung der Gcsellschaftsmahle, in der Zurückweisung vonden gottesdienstlichen Versammlungen, in der Versagung des heil.Mahles, in der Verweigerung des Begräbnisses nach dem Gebraucheder Gesellschaft, und in der Ausschließung von der kirchlichen Ge-meinschaft, so läßt sich gegen die Aulässigkeit der Kirchenstrafennichts einwenden, da jede Gesellschaft die unbestrittene Befugnishat, denen, die ihre Gesetze übertreten, den Genuß der ihren Mit-gliedern zustehenden Rechte zu versagen. Erstrecken sie sich aberauch. auf den Verlust der bürgerlichen Rechte, so müssen sie als cinMißbrauch der kirchlichen Gewalt betrachtet werden. So war esz. B. ein widerrechtliches Verfahren, wenn die katholische Kirchedie Häretiker mit dem Tode oder mit Gefängniß bestrafte, daes hingegen ein völlig rechtliches Verfahren ist, wenn die prote-stantische Kirche Selbstmördern oder Personen, welche schon langeder Lheilnahme an dem Gottesdienste und der Abendmahlsfeier sichentzogen haben, ein Begräbniß nach christlichen Gebräuchen undeine Ruhestätte an dem Orte versagt, wo ihre Mitglieder begra-ben werden. ül.

Kirchenvater sind die Lehrer und Schriftsteller der altenKirche, welche nach den Apostel» und apostolischen Värern (so nenntman die unmittelbaren Schüler der Apostel) mithin vom zweitenJahrhundert an bis in das sechste Jahrhundert herab blüheten.Von einigen werden aber auch noch die Lehrer und Schriftstellerder folgenden Jahrhunderte bis zu den Scholastikern, die mit demzwölften Jahrhundert anfangen, Kirchenvater genannt. Einegroße Zahl ihrer Schriften ist erhalten und von neuern Gelehrtenherausgegeben worden. Die Kenntniß ihres Lebens und ihrerWerke macht den Inhalt einer eigenen Wissenschaft, Patristik ge-nannt, aus. Die Kirchenväter führten die griechische und römischeWissenschaft in das Christenthum ein, und viele von ihnen wareneben so geistvolle und originelle als gelehrte Männer. Die meistender frühern Kirchenväter waren, ehe sie sich zum Christenthumwendeten, Rhctoren und Sachwalter gewesen, woraus manche Ei-genthümlichkeiten ihrer DiSputirmcthode sowohl, als ihres Vortragterklärbar werden. Ihre Schriften bcschäfftige» sich entweder mitder Vertheidigung der christlichen Religion und der Gesellschaftder Christen oder der Bestreitung des Heiden- und Judenthums,oder mit der Erklärung der heiligen Bücher, oder mit der Dar-stellung der Glaubens- und Sittenlehre, oder mit der Geschichtedes Christenthums und der christlichen Kirche, oder mit der Be-streitung der Häretiker, oder mit dem Unterrichte und der Erbau-ung des Volkes, und sind daher entweder apologischen, oder exege-tischen, oder dogmatischen, oder moralischen, oder historischen, oderpolemischen, oder endlich asketischen Inhalts. Die Kirchenvatertheilen sich in 2 Hauptclaffen, in die griechischen und in die latei-nischen. Die berühmtesten unter den griechischen sind Clemens von