Band 
Fünfter Band. Von I bis L.
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Kirchenmusik Kirchenstaat z6r

mer größer» Veränderungen und Abwechselungen unterwürfen.Man behandelte einige Strophen als Chöre, wo man den einstimmt»gen Gesang beibehielt; andere ließ man nur, als Eolo von einemSänger, wieder andere als Duette von zwei Sängern u. s. w.singen; wieder einige wurden, wie vorher, choralmäßig,andere durchgehend als Fugen gesetzt. In der römijch-ka-tholischen Kirche har die Kirchenmusik ihre bestimmten und festgesetz-ten poetischen Formen, welche man mit dem Worte Messe belegt,die unverändert beibehalten werden, und welcher sich auch dieEom-ponißei, bei ihren Produktionen anschließen müssen; bei den Pro-testanten hingegen haben sich Dichter und Tonsetzer neue Formenerlaubt, wodurch natürlich der protestantische Kirchenstaat, ebenweil er eines feststehenden Gesetzes ermangelte, in Willkührlichkeitausarten mußte, welche durch die Kantate, wie durch das Orato-rium, in welchen beiden man die Kirchenmusik wirklich dramatischzu behandeln angefangen hat, noch vermehrt worden, und in denausschweifenden Geschmack derOpernMusik übergegangen ist. Ueberdie Setzart, wie sie in ästhetischer Hinsicht in der Kirchenmusik aus-geübt werden müßte, können wir hier nur noch folgendes hersetzen.Da es der Charakter derselben ist, daß in ihr irgend ein religiösesGefühl ausgedrückt werden soll, welches Feierlichkeit und Andachterwecke und bei der öffentlichen Gottesverehrung die Herzen derZuhörer in eine heilige Stimmung versetze; so folgt daraus, daßdie Komposition einer solchen Musik etwas Ernsthaftes, Feierlichesund Erhabenes offenbare und aller Künsteleien, Figuren, verra-then und Läufe, die allein dazu gemacht sind, daß Sänger undSpieler ihre mechanische Fertigkeit zeigen können, durchaus entbeh-ren muß. Vornehmlich soll in den tiefen Stimmen die allzugroßeGeschwindigkeit vermieden werden, weil sie in den Kirchen sehrNachhallen und durch eine schnelle Folge tiefer Töne alle Harmonieverwirrt werden würde. Darum erfordert die Kirchenmusik nichtnur einen sehr starken Harmoniken, sondern auch zugleich einenMann von reifer Ueberlegung und richtigem? Gefühle, damit dieEinheit des ernsten, erhabensten Gefühls nicht durch ein Gemischvon Feierlichkeit und Ueppigkeit und vom Ernsten und Scherzhaf-ten, gestört und an die Stelle der ernsthaften Empfindungen undNüancirung von Aussendingen gesetzt werde.

Kirchenstaat hat seine erste und ursprüngliche Begründungin der Schenkung, welche 754 der König der Franken, Pipin,Stevhan II., dem Bischofs von Rom, mit den Besitzungen mach-a te, welche früherhin die Longobarden dem Exarchate entrissen hat-* ten, und gegen welche Stephan II. den König Pipin zu Hülfe ge-rufen hatte. Carl der Große erneuerte 774 die Schenkung und er-hielt dafür zur Dankbarkeit 800 von Leo III- die römische Kai-serwürde. Die consequente Politik der Papste erzog sich, durch dieBegünstigung der Normänner in Unteritalicn, in diesen kräftigeVertheidiger ihres Stuhls, welchem darauf die Normänner den.Lehnseid leisteten. Die künstliche Begründung des Papstthumsgedieh 107Z unter Gregor Vll. zur "höchsten Vollendung. DieKreuzzüge, welche ingk begannen, förderten die Absichten des römi-Stuhls im Anfange mehr als im Fortgange. Die mathildi-sche Erbschaft vergrößerte die Macht der Päpste und sie behieltensie, so oft auch von den Deutschen der Versuch gemacht wurde, sieihnen zu entreißen. 'Der päpstliche Stuhl vefreicte sich von seinen